Gesetze und Verordnungen Deutschland alphabetisch

Beschäftigung von wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräften
Beschäftigung von wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräften
Beschäftigung von wissenschaftlichen Volontärinnen und wissenschaftlichen Volontären an den staatlichen Museen und im Bereich der Denkmalpflege und des Kulturmanagements in Niedersachsen; Gestaltung des Vertragsverhältnisses
Beschäftigung von wissenschaftlichen Volontärinnen und wissenschaftlichen Volontären an den staatlichen Museen und im Bereich der Denkmalpflege und des Kulturmanagements in Niedersachsen; Gestalt...
Bescheinigung der Abgabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum Zwecke der Strukturverbesserung (Zweckdienlichkeitsbescheinigung)
Bescheinigung der Abgabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum Zwecke der Strukturverbesserung (Zweckdienlichkeitsbescheinigung)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes
Bescheinigungsrichtlinien Anwendung §§ 7h, 10f und 11a EStG
Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EStG
Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EStG
Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung der §§ 7i, 10f, 11b EStG
Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung der §§ 7i, 10f, 11b EStG
Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung des § 10g EStG
Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung des § 10g EStG
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und § 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und § 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes nach § 22 Absatz 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes nach § 22 Absatz 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes
Bescheinigungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Investitionszulagengesetz 1999
Bescheinigungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Investitionszulagengesetz 1999
Bescheinigungsverfahren zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bbdes Umsatzsteuergesetzes 2005
Bescheinigungsverfahren zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bbdes Umsatzsteuergesetzes 2005
Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (BeschG)
BeschG
BeschGebV: Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der staatlichen bayerischen Beschussämter (Beschussgebührenverordnung – BeschGebV) Vom 28. November 2012 (GVBl. S. 669) BayRS 2013-2-10-W (§§ 1–10)
BeschGebV
Beschleunigte Erledigung von Strafverfahren im Bereich der geringfügigen und mittleren Kriminalität; Täter-Opfer-Ausgleich
Beschleunigte Erledigung von Strafverfahren im Bereich der geringfügigen und mittleren Kriminalität; Täter-Opfer-Ausgleich
Beschleunigte Vollstreckung von Jugendarresten
Beschleunigte Vollstreckung von Jugendarresten
BeschlFAKoBek: Beschleunigung der Festsetzung und Anordnung der Auszahlung (Anweisung) von Vergütungen, Entschädigungen und Auslagen in Rechtssachen sowie des Kostenansatzes
BeschlFAKoBek
Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Flaggenführung der im öffentlichen Dienst stehenden Fahrzeuge zur See und auf Binnengewässern
Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Flaggenführung der im öffentlichen Dienst stehenden Fahrzeuge zur See und auf Binnengewässern
Verordnung über die Konzentration von beschleunigten Verfahren Vom 14. Juni 2004
BeschlVerfKonzV ST
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