DE - Landesrecht Brandenburg

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Anerkennung von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
Anerkennung von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
Anforderungen an den Sachverständigen nach § 4 Absatz 3 der Indirekteinleiterverordnung
Anforderungen an den Sachverständigen nach § 4 Absatz 3 der Indirekteinleiterverordnung
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen
Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (AnforderungsAV)
Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (AnforderungsAV)
Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, Zielanpassung im Rahmen der Behördenbeteiligung und Auskunftspflicht über das In-Kraft-Treten eines Bauleitplanes
Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, Zielanpassung im Rahmen der Behördenbeteiligung und Auskunftspflicht über das In-Kraft-Treten eines Bauleitplanes
Anfragen und Auskunftsersuchen für wissenschaftliche Zwecke
Anfragen und Auskunftsersuchen für wissenschaftliche Zwecke
Angaben zu den Nachprüfungsbehörden und Nachprüfungsstellen (Vergabeprüfstellen) in den Bekanntmachungen und in den Vergabeunterlagen kommunaler Vergabeverfahren
Angaben zu den Nachprüfungsbehörden und Nachprüfungsstellen (Vergabeprüfstellen) in den Bekanntmachungen und in den Vergabeunterlagen kommunaler Vergabeverfahren
Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot)
Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot)
Ankauf von Schlachtrindern nach der VO (EG) Nr. 2777/ 2000 der Kommission vom 18. Dezember 2000 über außerordentliche Stützungsmaßnahmen für den Rindfleischmarkt
Ankauf von Schlachtrindern nach der VO (EG) Nr. 2777/ 2000 der Kommission vom 18. Dezember 2000 über außerordentliche Stützungsmaßnahmen für den Rindfleischmarkt
Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete
Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete
Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra)
Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra)
Anordnung über die Organisation und den Geschäftsgang der Zentralen Führungsaufsichtsstelle für das Land Brandenburg
Anordnung über die Organisation und den Geschäftsgang der Zentralen Führungsaufsichtsstelle für das Land Brandenburg
Anordnung über die Vertretung des Landes Brandenburg im Geschäftsbereich des Ministers der Justiz (Vertretungsordnung JM Brdbg)
Anordnung über die Vertretung des Landes Brandenburg im Geschäftsbereich des Ministers der Justiz (Vertretungsordnung JM Brdbg)
Anordnung über die Zählkartenerhebung in Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
Anordnung über die Zählkartenerhebung in Rehabilitierungsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg (OrgStA)
Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg (OrgStA)
Anordnung von Dienstreisen<br> Dienstreisen der Vorsteher
Anordnung von Dienstreisen<br> Dienstreisen der Vorsteher
Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung bei der Landesversicherungsanstalt Brandenburg als landesunmittelbare Körperschaft mit Dienstherrenfähigkeit im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen
Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung bei der Landesversicherungsanstalt Brandenburg als landesunmittelbare Körperschaft mit Dienstherrenfähigkeit im Geschäftsbereich des Minist...
Anrechnung der aus einer Zuweisung nach § 123a BRRG im Ausland erlangten Bezüge auf die Besoldung nach § 9a Abs. 2 BBesG
Anrechnung der aus einer Zuweisung nach § 123a BRRG im Ausland erlangten Bezüge auf die Besoldung nach § 9a Abs. 2 BBesG
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