Anordnung von Dienstreisen<br> Dienstreisen der Vorsteher
DE - Landesrecht Brandenburg

Anordnung von Dienstreisen Dienstreisen der Vorsteher

Anordnung von Dienstreisen Dienstreisen der Vorsteher
vom 27. Januar 2006
Runderlass des Ministeriums der Finanzen - Der Staatssekretär - vom 13. Oktober 1992,
geändert durch Erlass vom 25. März 200
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Anlagen
In den Hinweisen zum Wegfall der „dienstlich anerkannten privateigenen Kraftfahrzeuge“ und zur Neuregelung des erheblichen Interesses an der Benutzung eines Kraftwagens vom 14. Oktober 2005 ( Az.
: 14.22 P 1700 - 5/05) wurden sämtliche Verfügungen der OFD
im Zusammenhang mit Reisekosten aufgehoben. Seitens der Vorsteher wurde daher die Frage aufgeworfen, welche Regelungen für Dienstreisen der Vorsteher nunmehr Anwendung fänden.
Zur einheitlichen Handhabung bei der Anordnung von Dienstreisen übersende ich den o. g.
Erlass mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung, soweit dieser sich auf Dienstreisen der Vorsteher bzw.
ihrer Ständigen Vertreter bezieht.
Dieser Erlass des Ministeriums der Finanzen hat nach wie vor Gültigkeit, wird aber derzeit grundlegend überarbeitet.
Anordnung von Dienstreisen - Zuständigkeitsregelung für den Geschäftsbereich des MdF
Anordnung von Dienstreisen für den Geschäftsbereich des MdF
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