Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesr... (500.6 SR 0.131.313.6)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
- Art. 3 Zuständigkeiten
- Art. 4 Vorgängige Absprache
- Art. 5 Einsatzarten
- Art. 8 Einsätze mit Luftfahrzeugen
- Art. 9 Koordination und Gesamtleitung
- Art. 13 Weitere Formen der Zusammenarbeit
- Art. 14 Funkverbindungen
- Art. 16 Kündigung
- Art. 17 Andere vertragliche Regelungen
- Art. 18 Berlinklausel
- Art. 19 Inkrafttreten
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