Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesr... (500.6 SR 0.131.313.6) 
                
                
            INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
 - Art. 3 Zuständigkeiten
 - Art. 4 Vorgängige Absprache
 - Art. 5 Einsatzarten
 - Art. 8 Einsätze mit Luftfahrzeugen
 - Art. 9 Koordination und Gesamtleitung
 - Art. 13 Weitere Formen der Zusammenarbeit
 - Art. 14 Funkverbindungen
 - Art. 16 Kündigung
 - Art. 17 Andere vertragliche Regelungen
 - Art. 18 Berlinklausel
 - Art. 19 Inkrafttreten