JVollzDSG M-V
INHALT
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern - JVollzDSG M-V) Vom 21. November 2020
- Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern - JVollzDSG M-V) Vom 21. November 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Allgemeine Grundsätze der Datenverarbeitung
- § 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Einwilligung
- § 5 Rechte der betroffenen Personen
- § 6 Datengeheimnis, Verarbeitung auf Weisung der verantwortlichen Justizvollzugsbehörde
- Abschnitt 2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- § 7 Zulässigkeit der Datenerhebung
- § 8 Erhebung bei betroffenen Personen
- § 9 Erhebung von personenbezogenen Daten über Gefangene bei Dritten
- § 10 Erhebung von personenbezogenen Daten über Personen, die nicht Gefangene sind, bei Dritten
- § 11 Speicherung und Nutzung
- § 12 Übermittlung an öffentliche Stellen
- § 13 Übermittlung an nichtöffentliche Stellen
- § 14 Mitteilungen durch die Justizvollzugsbehörden
- § 15 Verantwortung für die Datenübermittlung und das Verfahren
- § 16 Aktenüberlassung
- § 17 Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke
- § 18 Einsichtnahme in Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblätter
- Abschnitt 3 Besondere Formen der Datenverarbeitung
- § 19 Erkennungsdienstliche Maßnahmen, Löschung
- § 20 Erkennungsdienstlicher Datenabgleich
- § 21 Sicherheitsrelevante Erkenntnisse
- § 22 Überprüfung Gefangener
- § 23 Überprüfung anstaltsfremder Personen
- § 24 Fallkonferenzen mit Sicherheitsbehörden
- § 25 Einsatz optisch- und akustisch-elektronischer Einrichtungen, Löschung
- § 26 Auslesen von Datenspeichern
- § 27 Identifikation anstaltsfremder Personen, Löschung
- § 28 Erkenntnisse aus Beaufsichtigungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen
- Abschnitt 4 Datenverarbeitung im Auftrag, Verarbeitung unter Aufsicht der verantwortlichen Justizvollzugsbehörde, gemeinsame Verantwortung der Justizvollzugsbehörden, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, zentrale Datei und Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren, Lichtbildausweise
- § 29 Datenverarbeitung im Auftrag
- § 30 Verarbeitung unter Aufsicht der verantwortlichen Justizvollzugsbehörde, gemeinsame Verantwortung der Justizvollzugsbehörden
- § 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 32 Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren
- § 33 Lichtbildausweise
- Abschnitt 5 Schutzanforderungen
- § 34 Beachtung der Zweckbindung bei der Datenübermittlung
- § 35 Schutz personenbezogener Daten in Akten und Dateisystemen, Schutzvorkehrungen
- § 36 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- § 37 Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko
- § 38 Protokollierung
- § 39 Schutz besonderer Daten, Kenntlichmachung innerhalb der Anstalt
- § 40 Schweigepflicht der Berufsgeheimnistragenden, Offenbarungspflichten
- § 41 Zugriff auf personenbezogene Daten in Notfällen
- Abschnitt 6 Zusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und besondere Mitteilungspflichten
- § 42 Zusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz
- § 43 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Landesbeauftragen für den Datenschutz
- § 44 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Abschnitt 7 Rechte der betroffenen Personen
- § 45 Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung
- § 46 Benachrichtigung der betroffenen Personen
- § 47 Auskunftsrecht der betroffenen Personen
- § 48 Akteneinsichtsrecht
- § 49 Sperrvermerke
- § 50 Rechte der betroffenen Personen auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
- § 51 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen
- § 52 Anrufung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz
- § 53 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und gerichtliche Rechtsbehelfe gegen verantwortliche Stellen, Vertretung betroffener Personen
- Abschnitt 8 Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Berichtigung
- § 54 Löschung
- § 55 Einschränkung der Verarbeitung
- § 56 Berichtigung
- Abschnitt 9 Behördliche Datenschutzbeauftragte, Datenschutzaufsicht, Haftung und Sanktion
- § 57 Behördliche Datenschutzbeauftragte
- § 58 Aufgaben und Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
- § 59 Schadensersatz und Entschädigung
- Abschnitt 10 Anwendung weiterer Vorschriften und Schlussvorschriften
- § 60 Anwendung weiterer Vorschriften
- § 61 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680
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