APOtRef M-V
INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Technischen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für technische Referendarinnen und Referendare - APOtRef M-V) Vom 14. Dezember 2016
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Technischen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für technische Referendarinnen und Referendare - APOtRef M-V) Vom 14. Dezember 2016
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Vorbereitungsdienst (Technisches Referendariat)
- § 1 Zweck, Ziel und Fachbereiche (Laufbahnzweige) des Vorbereitungsdienstes
- § 2 Einstellungsbedingungen
- § 3 Einstellungsverfahren
- § 4 Ernennung, Bezüge
- § 5 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen
- § 6 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 7 Inhalt und Gestaltung der Ausbildung
- § 8 Begleitung und Überwachung der Ausbildung
- § 9 Beurteilung während der Ausbildung
- § 10 Urlaub, Dienstunfähigkeit, Behinderungen
- § 11 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
- Teil 2 Laufbahnprüfung (Staatsexamen) - Prüfungsordnung
- § 12 Zweck des Staatsexamens
- § 13 Abnahme des Staatsexamens
- § 14 Zulassung zum Staatsexamen
- § 15 Art der Prüfung
- § 16 Häusliche Prüfungsarbeit
- § 17 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
- § 18 Mündliche Prüfung
- § 19 Unterbrechung der Prüfung
- § 20 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen
- § 21 Abschließende Bewertung, Gesamturteil
- § 22 Prüfungszeugnis
- § 23 Wiederholung der Prüfung
- § 24 Verstöße gegen die Prüfungsordnung
- § 25 Prüfungsakte
- § 26 Ausführungsbestimmungen
- Teil 3 Sondervorschriften der Fachbereiche
- Fachbereich Architektur
- § 27 Zulassungsvoraussetzungen
- § 28 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde
- § 29 Ausbildende Verwaltungen
- § 30 Gliederung der Ausbildung
- § 31 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
- § 32 Prüfstoffverzeichnis
- § 33 Besondere Hinweise zur häuslichen Prüfungsarbeit
- § 34 Besondere Hinweise zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht
- § 35 Besondere Hinweise zur mündlichen Prüfung
- Fachbereich Geodäsie und Geoinformation
- § 36 Zulassungsvoraussetzungen
- § 37 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde
- § 38 Gliederung der Ausbildung
- § 39 Gestaltung der Ausbildung
- § 40 Ausbildungsplan des Fachbereichs Geodäsie und Geoinformation
- § 41 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
- § 42 Prüfstoffverzeichnis
- § 43 Besondere Hinweise zur häuslichen Prüfungsarbeit
- § 44 Besondere Hinweise zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht
- § 45 Besondere Hinweise zur mündlichen Prüfung
- Fachbereich Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung
- § 46 Zulassungsvoraussetzungen
- § 47 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde
- § 48 Ausbildende Verwaltungen
- § 49 Gliederung der Ausbildung
- § 50 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
- § 51 Prüfstoffverzeichnis
- § 52 Besondere Hinweise zur häuslichen Prüfungsarbeit
- § 53 Besondere Hinweise zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht
- § 54 Besondere Hinweise zur mündlichen Prüfung
- Fachbereich Straßenwesen
- § 55 Zulassungsvoraussetzungen
- § 56 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde
- § 57 Gliederung der Ausbildung
- § 58 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung
- § 59 Ausbildungsplan des Fachbereichs Straßenwesen
- § 60 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
- § 61 Prüfstoffverzeichnis
- § 62 Besondere Hinweise zur häuslichen Prüfungsarbeit
- § 63 Besondere Hinweise zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht
- § 64 Besondere Hinweise zur mündlichen Prüfung
- Fachbereich Umwelttechnik
- § 65 Zulassungsvoraussetzungen
- § 66 Einstellungs- und Ausbildungsbehörde
- § 67 Gliederung der Ausbildung
- § 68 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung
- § 69 Ausbildungsplan des Fachbereichs Umwelttechnik
- § 70 Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
- § 71 Prüfstoffverzeichnis
- § 72 Besondere Hinweise zur häuslichen Prüfungsarbeit
- § 73 Besondere Hinweise zu den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht
- § 74 Besondere Hinweise zur mündlichen Prüfung
- Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 75 Anlagen
- § 76 Übergangsvorschrift
- § 77 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagen
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
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