Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 17. März 2022
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Gliederung der Weiterbildung
- § 2 Praktische Weiterbildung
- § 3 Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlverfahren
- § 4 Fehlzeiten
- Abschnitt 2 Leistungsbewertung und Prüfung
- § 5 Prüfungsvorsitz und Fachausschüsse
- § 6 Aufgaben des Prüfungsvorsitzenden und Aufgaben der Fachausschüsse
- § 7 Leistungsnachweise
- § 7a Prüfung und Leistungspunkte
- § 8 Bewertung der Leistungen
- § 9 Zulassung zur Prüfung
- § 10 Nachteilsausgleich
- § 11 Gliederung der Prüfung
- § 12 Schriftliche Modulprüfung
- § 13 Mündliche Modulprüfung oder Kolloquium
- § 14 Praktische Modulprüfung oder Facharbeit
- § 15 (aufgehoben)
- § 16 Bewerten und Festsetzen der Prüfungsergebnisse
- § 17 Rücktritt und Versäumnis
- § 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 19 Wiederholungsprüfung
- § 20 Prüfungsniederschrift
- § 21 Prüfungsunterlagen
- Abschnitt 3 Zeugnisse und Weiterbildungsbezeichnung
- § 22 Zeugnisse
- § 23 Urkunde über die Weiterbildungsbezeichnung und Aufbewahrung
- Teil 2 Besondere Vorschriften
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- § 24 Übersicht
- § 25 Weiterbildungsziel
- Abschnitt 2 Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen
- Unterabschnitt 1 Leitungsaufgaben in Gesundheitseinrichtungen
- § 26 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 27 Aufnahmevoraussetzungen
- § 28 Prüfung
- § 29 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 2 Praxisanleitung
- § 30 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 31 Aufnahmevoraussetzungen
- § 32 Prüfung
- § 33 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 3 Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen
- § 34 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 35 Aufnahmevoraussetzungen
- § 36 Prüfung
- § 37 Weiterbildungsbezeichnung
- Abschnitt 3 Weiterbildungen in den Berufen in der Krankenpflege und Altenpflege
- Unterabschnitt 1 Intensivpflege und Anästhesie
- § 38 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 39 Aufnahmevoraussetzungen
- § 40 Prüfung
- § 41 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 2 Operativer oder endoskopischer Funktionsdienst
- § 42 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 43 Aufnahmevoraussetzungen
- § 44 Prüfung
- § 45 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 3 Onkologie
- § 46 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 47 Aufnahmevoraussetzungen
- § 48 Prüfung
- § 49 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 4 Nephrologie
- § 50 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 51 Aufnahmevoraussetzungen
- § 52 Prüfung
- § 53 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 5 Psychiatrie
- § 54 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 55 Aufnahmevoraussetzungen
- § 56 Prüfung
- § 57 Weiterbildungsbezeichnung
- § 58 Zusatzqualifikation in der Psychiatrie
- Unterabschnitt 6 Geriatrie, Rehabilitation und Gerontopsychiatrie
- § 59 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 60 Aufnahmevoraussetzungen
- § 61 Prüfung
- § 62 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 7 Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie
- § 63 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 64 Aufnahmevoraussetzungen
- § 65 Prüfung
- § 66 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 8 Palliativ- und Hospizpflege
- § 67 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 68 Aufnahmevoraussetzungen
- § 69 Prüfung
- § 70 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 9 Hygiene und Infektionsprävention
- § 71 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 72 Aufnahmevoraussetzungen
- § 73 Prüfung
- § 74 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 10 Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen
- § 75 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 76 Aufnahmevoraussetzungen
- § 77 Prüfung
- § 78 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 11 Neurologie mit Schwerpunkt Schlaganfall
- § 79 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 80 Aufnahmevoraussetzungen
- § 81 Prüfung
- § 82 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 12 Notfallpflege
- § 83 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 84 Aufnahmevoraussetzungen
- § 85 Prüfung
- § 86 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 13 Sozialmedizinischer Assistent
- § 87 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 88 Aufnahmevoraussetzungen
- § 89 Prüfung
- § 90 Weiterbildungsbezeichnung
- Abschnitt 4 Weiterbildungen in den Berufen in der Physiotherapie
- Unterabschnitt 1 Psychosoziale Medizin
- § 91 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 92 Aufnahmevoraussetzungen
- § 93 Prüfung
- § 94 Weiterbildungsbezeichnung
- Unterabschnitt 2 Medizinische Wellness
- § 95 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
- § 96 Aufnahmevoraussetzungen
- § 97 Prüfung
- § 98 Weiterbildungsbezeichnung
- Teil 3 Schlussbestimmung
- § 99 Modellvorhaben
- § 100 Übergangsvorschriften
- § 101 Inkrafttreten
- Anlagen
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