ThürSchfTG
INHALT
Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) Vom 20. Dezember 2010
- Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) Vom 20. Dezember 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 2 Schulen in freier Trägerschaft
- § 3 Schulaufsicht
- Zweiter Abschnitt Ersatzschulen
- § 4 Ersatzschulen
- § 5 Genehmigung von Ersatzschulen
- § 6 Widerruf und Erlöschen der Genehmigung
- § 7 Schulbesuch, Prüfungen und Zeugnisse
- § 8 Untersagung der Leitungs- und Lehrtätigkeit
- § 9 Auflösung und Abbau
- § 10 Staatlich anerkannte Ersatzschulen
- § 11 Staatliche Lehrkräfte an Ersatzschulen
- § 12 Zusammenarbeit von Schulen
- Dritter Abschnitt Ergänzungsschulen
- § 13 Ergänzungsschulen
- § 14 Untersagung des Betriebs
- § 15 Staatlich anerkannte Ergänzungsschulen
- § 16 Freie Unterrichtseinrichtungen
- Vierter Abschnitt Staatliche Finanzhilfe
- § 17 Arten und Voraussetzungen
- § 18 Staatliche Finanzhilfe zu dem Personalaufwand und dem Schulaufwand
- § 18a Erstattungsregelung für Einnahmeausfälle aufgrund des teilweisen Verzichts auf das Schulgeld für die Ganztagsbetreuung in der Primarstufe an Schulen in freier Trägerschaft
- § 18b Erstattungsregelung für Einnahmeausfälle aufgrund des teilweisen Verzichts auf das Schulgeld für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen sowie in der Primarstufe an Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft
- § 19 Waldorfschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen
- § 20 Staatliche Finanzhilfe zu den Kosten der Baumaßnahmen
- § 21 Finanzierung der Pflegeleistungen
- § 22 Staatliche Finanzhilfe für Ergänzungsschulen
- Fünfter Abschnitt Schülerbeförderung, Lernmittelkosten und Fortbildung
- § 23 Schülerbeförderung
- § 24 Lernmittelkosten
- § 25 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- § 26 Mitwirkung an staatlichen Aufgaben
- Sechster Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 27 Ordnungswidrigkeiten
- § 28 Gleichstellungsbestimmung
- § 28a Übergangsbestimmungen
- § 29 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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