TEHG
INHALT
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG)
- Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Grundpflichten
- § 4 Emissionsgenehmigung
- § 5 Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht
- § 6 Überwachungsplan
- § 7 Abgabeverpflichtung
- Abschnitt 3
- Gemeinsame Vorschriften
- § 8 Gültigkeit und Übertragung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
- § 9 Emissionshandelsregister
- § 10 Versteigerung
- § 11 Zuständigkeiten; Beleihung
- § 12 Überwachung
- § 13 Datenübermittlung
- § 14 Prüfstellen
- § 15 Formvorschriften; elektronische Kommunikation
- § 16 Änderung der Identität oder Rechtsform
- § 17 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- § 18 Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 4
- Besondere Vorschriften
- Unterabschnitt 1
- Anlagen
- § 19 Regelungen zum Anwendungsbereich bei Anlagen
- § 20 Emissionsgenehmigung für Anlagen
- § 21 Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen für Anlagen
- § 22 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Anlagen; Anpassung des Überwachungsplans
- § 23 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber
- § 24 Ausgabe von Berechtigungen an Anlagenbetreiber
- § 25 Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen
- § 26 Pflichtenfreistellung für Betreiber von Anlagen mit überwiegendem Biomasseeinsatz
- § 27 Einheitliche Anlage eines Anlagenbetreibers
- § 28 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Anlagen
- Unterabschnitt 2
- Luftverkehr
- § 29 Regelungen zum Anwendungsbereich im Luftverkehr
- § 30 Berichterstattung über die im Luftverkehr auftretenden Nicht-CO2-Effekte
- § 31 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan, die Berichterstattung und die Abgabe von Berechtigungen für Luftverkehrstätigkeiten
- § 32 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber
- § 33 Überwachung, Berichterstattung, Prüfung und Kompensation nach CORSIA
- § 34 Veröffentlichung von Daten
- § 35 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Luftverkehr
- Unterabschnitt 3
- Seeverkehr
- § 36 Ergänzende Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Zuständigkeit
- § 37 Berichterstattung und Abgabe von Berechtigungen für Schifffahrtsunternehmen
- § 38 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Seeverkehrstätigkeiten
- § 39 Kostenerstattungsanspruch des Schifffahrtsunternehmens
- § 40 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Seeverkehr
- Unterabschnitt 4
- Brennstoffemissionshandel
- § 41 Emissionsgenehmigung für Verantwortliche
- § 42 Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für den Brennstoffemissionshandel; Anpassung des Überwachungsplans
- § 43 Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen; sonstige Berichts- und Nachweispflichten; Verifizierung
- § 44 Verordnungsermächtigungen für den Bereich Brennstoffemissionshandel
- Abschnitt 5
- Sanktionen
- § 45 Durchsetzung der Berichtspflicht
- § 46 Durchsetzung der Abgabepflicht
- § 47 Ausweisungs- und Festhalteanordnung gegen Schifffahrtsunternehmen
- § 48 Maßnahmen gegen Luftfahrzeugbetreiber
- § 49 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 6
- Übergangs- und Sonderregelungen
- § 50 Allgemeine Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
- § 51 Übergangsregelung für die Zuteilung kostenloser Berechtigungen an Anlagenbetreiber
- § 52 Sonderregelung für Abfallverbrennungsanlagen
- § 53 Übergangsregelung für die Anwendung der Pflichtenfreistellung nach § 26
- § 54 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
- § 55 Übergangsregelung für Seeverkehrstätigkeiten
- § 56 Übergangsregelung für den Brennstoffemissionshandel bei außergewöhnlichen Marktentwicklungen
- Anhang (zu den §§ 2 bis 4, 13, 19, 21, 27, 28, 33, 37, 41 bis 44, 50, 52 und 55) Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase