Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädli... (0.814.295)
INHALT
Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen
- Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen
- Art. 1 Allgemeine Verpflichtungen
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Anwendungsbereich
- Art. 4 Massnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
- Art. 5 Kontrollmassnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1
- Art. 6 Vorschlagsverfahren für die Änderung von Massnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
- Art. 7 Facharbeitsgruppen
- Art. 8 Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung
- Art. 9 Übermittlung und Austausch von Informationen
- Art. 10 Besichtigungen und Zeugniserteilung
- Art. 11 Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstössen
- Art. 12 Verstösse
- Art. 13 Unangemessenes Auf‑ oder Festhalten von Schiffen
- Art. 14 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 15 Verhältnis zum internationalen Seerecht
- Art. 16 Änderungen
- Art. 17 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
- Art. 18 Inkrafttreten
- Art. 19 Kündigung
- Art. 20 Verwahrer
- Art. 21 Sprachen
- Unterschriften
- Anlage 1
- Massnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
- Anlage 2
- Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags
- Anlage 3
- Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags
- Anlage 4
- Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme
- Regel 1 Besichtigungen
- Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
- Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei
- Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
- Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem
- Anhang 1 zu Anlage 4
- Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
- Mustervordruck einer Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme
- Anhang 2 zu Anlage 4
- Mustervordruck der Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem
- Geltungsbereich am 29. März 2023 ¹⁰
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