Kantonsratsbeschluss über eine Ergänzung der Konzession vom 14. Oktober 1954 zur Aus... (452.220)
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Kantonsratsbeschluss über eine Ergänzung der Konzession vom 14. Oktober 1954 zur Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk
- Kantonsratsbeschluss über eine Ergänzung der Konzession vom 14. Oktober 1954 zur Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk
- 1. Die Konzessionärin erhält das Recht, mit einer dritten elektrisch betriebenen
- 2. Durch die Ausnützung der Konzession vom 14. Oktober 1954 und dieser
- 3. Durch die im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb der neuen
- 4. Mit dem Inkrafttreten dieser Ergänzungskonzession erhöht sich die in
- 5. Für die vorliegende Ergänzung entrichtet die Konzessionärin dem Kanton
- 1. Der Regierungsrat bezeichnet den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Erg än-
- 2. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt
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