Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Schwyz über die Ausübung der Autobah... (520.311.1)
INHALT
Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Schwyz über die Ausübung der Autobahnpolizei auf der N 3
- Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Schwyz über die Ausübung der Autobahnpolizei auf der N 3
- I. Gegenstand
- Art. 1
- II. Zuständigkeit
- Art. 2 Grundsatz
- Art. 3 Örtliche Beschr änkung der Zust ändigkeit
- Art. 4 Sachliche Zust ändigkeit
- 2. die Anordnung aller Massnahmen, die der Wahrung der Verkehrssicherheit
- 3. die Überwachung des Strassenzustandes und die Aufsicht über die Einrich-
- 4. die Tatbestandsaufnahme bei Verkehrsunf ällen unter Vorbehalt des Beizuges
- 5. die Erstattung der Tatbestands- und Anzeigerapporte an die Untersuchungs-
- 6. die Bussenerhebung auf der Stelle nach den im Gebietskanton geltenden
- Art. 5
- Art. 6 Verfahren
- Art. 7
- Art. 8 Gerichtsstand
- Art. 10 Befehlsgewalt
- Art. 11
- Art. 12
- Art. 13
- III. Kostenregelung
- Art. 15
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 16
- Art. 17 Beschwerde
- Art. 18 Inkrafttreten und Vertragsdauer
- Art. 19 Mitteilung an den Bundesrat
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