Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates (141.21)
INHALT
Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates
- Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates
- Art. 1 Abgegoltene Tätigkeiten
- Art. 2 Zulagen für die Präsidentinnen und Präsidenten der besonde -
- Art. 3 Abgegoltene Tätigkeiten
- Art. 4 Voraussetzungen zum Bezug von Taggeldern
- Art. 5 Ganze und halbe Taggelder
- Art. 6 Abrechnung bei Sitzungen und Veranstaltungen des Rates
- Art. 7 Visa
- Art. 8 Datenerfassung, Auszahlung und Belege
- Art. 4 Abs. 2 13.03.2023 01.04.2023 geändert 12 / 24.03.2023
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