BBl 2024 1267
INHALT
Bericht über die anlässlich der 110. und 111. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedeten Instrumente und Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip
- Bericht über die anlässlich der 110. und 111. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedeten Instrumente und Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip
- 1 Ausgangslage
- 2 Entschliessung zur Aufnahme eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds in das IAO-Rahmenwerk grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
- 3 Empfehlung Nr. 208 betreffend eine hochwertige duale Berufsausbildung
- 4 Konsultation der Tripartiten Kommission für Angelegenheiten der IAO
- 1 Ausgangslage
- 1.1 Handlungsbedarf und Ziele
- 1.2 Ablauf und Ergebnis der Verhandlungen
- 1.3 Bezug zur Legislaturplanung und den Strategien des Bundesrates
- 2 Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassung
- 3 Präsentation des Übereinkommens Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip
- 4 Erläuterungen zu den Bestimmungen des Übereinkommens
- 5 Auswirkungen
- 6 Rechtliche Aspekte
- 6.1 Verfassungsmässigkeit
- 6.2 Vereinbarkeit mit anderen internationalen Verpflichtungen der Schweiz
- 6.3 Erlassform
- Anhang 1
- Entschliessung zur Aufnahme eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds in das IAO-Rahmenwerk grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
- Anhang 2
- Empfehlung Nr. 208 betreffend eine hochwertige duale Berufsausbildung (Lehrlingsausbildung)
- I. Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich und Mittel zur Durchführung
- II. Regulierungsrahmen für eine hochwertige duale Berufsausbildung
- III. Schutz der Auszubildenden
- IV. Ausbildungsvertrag
- V. Gleichheit und Vielfalt in einer hochwertigen dualen Berufsausbildung
- VI. Förderung einer hochwertigen dualen Berufsausbildung
- VII. Internationale, regionale und nationale Zusammenarbeit für eine hochwertige duale Berufsausbildung
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