StBerG
INHALT
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil
- Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
- Erster Abschnitt
- Ausübung der Hilfe in Steuersachen
- Erster Unterabschnitt
- Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Zweiter Unterabschnitt
- Befugnis
- § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung
- § 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
- § 3a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
- § 3b Verzeichnis der nach § 3a zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen
- § 3c Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
- § 3d Partieller Zugang, Voraussetzungen und Antrag
- § 3e Erlaubnis zum partiellen Zugang
- § 3f Untersagung des partiellen Zugangs
- § 3g Elektronisches Verzeichnis der partiell zugelassenen Personen
- § 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
- Dritter Unterabschnitt
- Verbot und Untersagung
- § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
- § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
- § 7 Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen
- Vierter Unterabschnitt
- Sonstige Vorschriften
- § 8 Werbung
- § 9 Vergütung
- § 9a Erfolgshonorar
- § 10 Übermittlung von Daten
- § 10a Mitteilung über den Ausgang eines Bußgeldverfahrens wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen
- § 10b Vorwarnmechanismus
- § 11 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 12 Hilfeleistung im Abgabenrecht fremder Staaten
- Zweiter Abschnitt
- Lohnsteuerhilfevereine
- Erster Unterabschnitt
- Aufgaben
- § 13 Zweck und Tätigkeitsbereich
- Zweiter Unterabschnitt
- Anerkennung
- § 14 Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit
- § 15 Anerkennungsbehörde, Satzung
- § 16 Gebühren für die Anerkennung
- § 17 Urkunde
- § 18 Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"
- § 19 Erlöschen der Anerkennung
- § 20 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
- Dritter Unterabschnitt
- Pflichten
- § 21 Aufzeichnungspflicht
- § 22 Geschäftsprüfung
- § 23 Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11, Beratungsstellen
- § 24 Abwicklung der schwebenden Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11
- § 25 Haftungsausschluss, Haftpflichtversicherung
- § 26 Allgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine
- Vierter Unterabschnitt
- Aufsicht
- § 27 Aufsichtsbehörde
- § 28 Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde, Befugnisse der Aufsichtsbehörde
- § 29 Teilnahme der Aufsichtsbehörde an Mitgliederversammlungen
- § 30 Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
- Fünfter Unterabschnitt
- Verordnungsermächtigung
- § 31 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
- Zweiter Teil
- Steuerberaterordnung
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 32 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
- § 33 Inhalt der Tätigkeit
- § 34 Berufliche Niederlassung, weitere Beratungsstellen
- Zweiter Abschnitt
- Voraussetzungen für die Berufsausübung
- Erster Unterabschnitt
- Persönliche Voraussetzungen
- § 35 Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses
- § 36 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- § 37 Steuerberaterprüfung
- § 37a Prüfung in Sonderfällen
- § 37b Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses
- § 38 Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung
- § 38a Verbindliche Auskunft
- § 39 Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung
- § 39a Rücknahme von Entscheidungen
- Zweiter Unterabschnitt
- Bestellung
- § 40 Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren
- § 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens
- § 41 Bestellung
- § 42 Steuerbevollmächtigter
- § 43 Berufsbezeichnung
- § 44 Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- § 45 Erlöschen der Bestellung
- § 46 Rücknahme und Widerruf der Bestellung
- § 47 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- § 48 Wiederbestellung
- Dritter Unterabschnitt
- Berufsausübungsgesellschaften
- § 49 Berufsausübungsgesellschaften
- § 50 Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe
- § 51 Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit
- § 52 Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft
- § 53 Anerkennung
- § 54 Anerkennungsverfahren; Gebühr; Anzeigepflicht
- § 55 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung; Abwickler
- § 55a Gesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften
- § 55b Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane
- § 55c (weggefallen)
- § 55d Vertretung vor Gerichten und Behörden
- § 55e Berufliche Niederlassung der Berufsausübungsgesellschaft
- § 55f Berufshaftpflichtversicherung
- § 55g Steuerberatungsgesellschaft
- § 55h Bürogemeinschaft
- Dritter Abschnitt
- Rechte und Pflichten
- § 56 (weggefallen)
- § 57 Allgemeine Berufspflichten
- § 57a Werbung
- § 58 Tätigkeit als Angestellter
- § 59 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
- § 60 Eigenverantwortlichkeit
- § 61 Ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung
- § 62 Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen
- § 62a Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- § 63 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags
- § 64 Gebührenordnung
- § 65 Pflicht zur Übernahme einer Prozessvertretung
- § 65a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
- § 66 Handakten
- § 67 Berufshaftpflichtversicherung
- § 67a Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
- § 68 (weggefallen)
- § 69 Bestellung eines allgemeinen Vertreters
- § 70 Bestellung eines Praxisabwicklers
- § 71 Bestellung eines Praxistreuhänders
- § 72 (weggefallen)
- Vierter Abschnitt
- Organisation des Berufs
- § 73 Steuerberaterkammer
- § 74 Mitgliedschaft
- § 74a Mitgliederakten
- § 75 Gemeinsame Steuerberaterkammer
- § 76 Aufgaben der Steuerberaterkammer
- § 76a Eintragung in das Berufsregister
- § 76b Löschung aus dem Berufsregister
- § 76c Mitteilungspflichten; Einsicht in das Berufsregister
- § 76d Weitere Eintragungen in das Berufsregister
- § 76e Anzeigepflichten
- § 77 Wahl des Vorstands
- § 77a Abteilungen des Vorstandes
- § 77b Ehrenamtliche Tätigkeit
- § 77c Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds
- § 78 Satzung
- § 79 Beiträge und Gebühren
- § 80 Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer
- § 80a Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
- § 81 Rügerecht des Vorstands
- § 82 Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
- § 83 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- § 84 Arbeitsgemeinschaft
- § 85 Bundessteuerberaterkammer
- § 85a Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer
- § 86 Zusammensetzung und Arbeitsweise der Satzungsversammlung
- § 86a Durchführung der Satzungsversammlung
- § 86b Steuerberaterverzeichnis
- § 86c Steuerberaterplattform
- § 86d Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach
- § 86e Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach für Berufsausübungsgesellschaften
- § 86f Verordnungsermächtigung
- § 86g Ersetzung der Schriftform
- § 87 Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer
- § 87a Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
- § 88 Staatsaufsicht
- Fünfter Abschnitt
- Berufsgerichtsbarkeit
- Erster Unterabschnitt
- Die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
- § 89 Ahndung einer Pflichtverletzung
- § 89a Leitungspersonen
- § 89b Rechtsnachfolger
- § 90 Berufsgerichtliche Maßnahmen
- § 91 Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme
- § 92 Anderweitige Ahndung
- § 93 Verjährung von Pflichtverletzungen
- § 94 (weggefallen)
- Zweiter Unterabschnitt
- Die Gerichte
- § 95 Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Landgericht
- § 96 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht
- § 97 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof
- § 98 (weggefallen)
- § 99 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte als Beisitzer
- § 100 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
- § 101 Enthebung vom Amt des Beisitzers
- § 102 Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
- § 103 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
- § 104 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
- Dritter Unterabschnitt
- Verfahrensvorschriften
- Erster Teilabschnitt
- Allgemeines
- § 105 Vorschriften für das Verfahren
- § 106 Keine Verhaftung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
- § 107 Verteidigung
- § 108 Akteneinsicht
- § 109 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
- § 110 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen
- § 111 Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- § 111a Berufsgerichtliches Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften
- § 111b Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften
- § 111c Besonderer Vertreter
- § 111d Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern
- § 111e Vernehmung des gesetzlichen Vertreters
- § 111f Berufs- und Vertretungsverbot
- Zweiter Teilabschnitt
- Das Verfahren im ersten Rechtszug
- § 112 Örtliche Zuständigkeit
- § 113 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
- § 114 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- § 115 Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens
- § 116 Antrag des Mitglieds der Steuerberaterkammer auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- § 117 Inhalt der Anschuldigungsschrift
- § 118 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
- § 119 Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses
- § 120 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
- § 121 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Steuerberaterkammer
- § 122 (weggefallen)
- § 123 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter
- § 124 Verlesen von Protokollen
- § 125 Entscheidung
- Dritter Teilabschnitt
- Rechtsmittel
- § 126 Beschwerde
- § 127 Berufung
- § 128 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
- § 129 Revision
- § 130 Einlegung der Revision und Verfahren
- § 131 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
- Vierter Teilabschnitt
- Die Sicherung von Beweisen
- § 132 Anordnung der Beweissicherung
- § 133 Verfahren
- Fünfter Teilabschnitt
- Das Berufs- und Vertretungsverbot
- § 134 Voraussetzung des Verbots
- § 135 Mündliche Verhandlung
- § 136 Abstimmung über das Verbot
- § 137 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
- § 138 Zustellung des Beschlusses
- § 139 Wirkungen des Verbots
- § 140 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
- § 141 Beschwerde
- § 142 Außerkrafttreten des Verbots
- § 143 Aufhebung des Verbots
- § 144 Mitteilung des Verbots
- § 145 Bestellung eines Vertreters
- Vierter Unterabschnitt
- Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.
- § 146 Gerichtskosten
- § 147 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- § 148 Kostenpflicht des Verurteilten
- § 149 Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge
- § 150 Haftung der Steuerberaterkammer
- § 151 Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten
- § 152 Tilgung
- Fünfter Unterabschnitt
- Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
- § 153
- Sechster Abschnitt
- Übergangsvorschriften
- § 154 Bestehende Gesellschaften
- § 155 Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
- § 156 Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
- § 157 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater
- § 157a Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
- § 157b Anwendungsvorschrift
- § 157c Anwendungsvorschrift zu § 36 Absatz 2
- § 157d Anwendungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- § 157e (weggefallen)
- Siebenter Abschnitt
- Verordnungsermächtigung
- § 158 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
- Dritter Teil
- Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
- Erster Abschnitt
- Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen
- § 159 Zwangsmittel
- Zweiter Abschnitt
- Ordnungswidrigkeiten
- § 160 Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen
- § 161 Schutz der Bezeichnungen "Steuerberatungsgesellschaft", "Lohnsteuerhilfeverein" und "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- § 162 Verletzung der den Lohnsteuerhilfevereinen obliegenden Pflichten
- § 163 Pflichtverletzung von Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11 bedient
- § 164 Verfahren
- Vierter Teil
- Schlussvorschriften
- § 164a Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren
- § 164b Gebühren
- § 164c Laufbahngruppenregelungen der Länder
- § 165 Ermächtigung
- § 166 Fortgeltung bisheriger Vorschriften
- § 167 Freie und Hansestadt Hamburg
- § 168 Inkrafttreten des Gesetzes
- Anlage 1 (zu § 86 Absatz 3a Satz 1) Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen
- Anlage 2 (zu § 146 Satz 1) Gebührenverzeichnis
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