Verordnung über die statistische Erhebung über die Nutzung und den Bekanntheitsgrad der Bremer Volkshochschule
INHALT
Verordnung über die statistische Erhebung über die Nutzung und den Bekanntheitsgrad der Bremer Volkshochschule
- Verordnung über die statistische Erhebung über die Nutzung und den Bekanntheitsgrad der Bremer Volkshochschule
- § 4 Abs. 2 des Landesstatistikgesetzes
- § 1 Zusatzbefragung zum Mikrozensus in der Stadt Bremen
- § 2 Inhalt und Umfang der Zusatzbefragung
- § 3 Freiwilligkeit der Zusatzbefragung
- § 4 Auswertung der Zusatzbefragung
- § 5 Aufwandsentschädigung
- § 6 Vernichtung der Erhebungsunterlagen
- § 7 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
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