Verwaltungsanweisung zu § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (VANW zu § 24,3 SGB II)
INHALT
Verwaltungsanweisung zu § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (VANW zu § 24,3 SGB II)
- Verwaltungsanweisung zu § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (VANW zu § 24,3 SGB II)
- Verwaltungsanweisung zu § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (VANW zu § 24,3 SGB II)
- Einmalige Bedarfe
- Verwaltungsvorschrift der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen vom 15. September 2011 – 20-01/2
- 1.
- Allgemeine Ausführungen
- Nicht von den Regelbedarfen umfasst sind Bedarfe für
- 2.
- Bedarfe im Einzelnen
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung Bekleidung
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- 30 % der Pauschale für die Säuglingserstausstattung
- 50 % der Pauschale für die Säuglingserstausstattung
- 3.
- Pauschalierung
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