Verordnung über die Festlegung des Musters eines amtlichen Vordruckes für Erklärungen zur Erhebung einer Wasserentnahmegebühr
INHALT
Verordnung über die Festlegung des Musters eines amtlichen Vordruckes für Erklärungen zur Erhebung einer Wasserentnahmegebühr
- Verordnung über die Festlegung des Musters eines amtlichen Vordruckes für Erklärungen zur Erhebung einer Wasserentnahmegebühr
- § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr
- § 151 Abs. 3 Satz 1 des Bremischen Wassergesetzes
- § 1
- § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr
- § 2
- Erklärung zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr
- § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr - BremWEGG -
- 1.
- 1.1 Rechtsgrundlage für die Wasserentnahme
- 1.2 Art und Menge der Wasserentnahme im Kalenderjahr
- 1.3 Nachweis der entnommenen Wassermenge
- 2. Berechnung der Wasserentnahmegebühr
- 2.1
- für die Entnahme aus dem
- 2.1.1.
- Ermäßigung der Gebühr für die Entnahme von Grundwasser gemäß
- § 7 BremWEGG
- 2.2.
- für die Entnahme aus dem
- 2.3. Verrechnung der
- § 8 Abs. 2 BremWEGG
- Ein Erstattungsbetrag ist zu überweisen auf
- 3.
- 4.
Feedback