Verordnung für die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung der Einfachen Berufsbildungsreife und der Erweiter...
INHALT
Verordnung für die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung der Einfachen Berufsbildungsreife und der Erweiterten Berufsbildungsreife (NSP-BBR-V)
- Verordnung für die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung der Einfachen Berufsbildungsreife und der Erweiterten Berufsbildungsreife (NSP-BBR-V)
- § 39 Absatz 2
- § 40 Absatz 8
- § 67 des Bremischen Schulgesetzes
- § 1 Geltungsbereich, Zweck der Prüfung
- § 2 Zuständige Stelle
- § 3 Prüfungsgruppen, Termine und Ort der Prüfung
- § 4 Prüfungskommission und Fachprüfungsausschüsse
- § 5 Täuschung und andere Unregelmäßigkeiten
- § 6 Unterbrechung und Versäumnis
- § 7 Bestimmungen für Prüflinge mit Behinderungen
- § 8 Vorgespräche
- § 10 Absatz 2 Nummer 3
- § 9 Meldung zur Prüfung
- § 10 Zulassung zur Prüfung
- § 9
- § 8 Absatz 2
- § 11 Prüfungsgegenstände
- § 9 der Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch die Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I
- § 6 Absatz 2 der Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch die Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I
- Fußnoten
- § 16 Absatz 2
- § 12 Durchführung der Prüfung
- § 13 Prüfungsergebnis
- § 11 Absatz 4 Nummer 1
- Fußnoten
- § 14 Wiederholung der Prüfung
- § 13 Absatz 3
- § 15 Zeugnis
- § 14 Absatz 2
- § 16 Inkrafttreten
- § 11 Absatz 4 Nummer 1
- § 13 Absatz 4
- § 11 Absatz 2
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