Verordnung über die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation (Berufsbegleitende Lehramtsausbildungsverordnung)
INHALT
Verordnung über die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation (Berufsbegleitende Lehramtsausbildungsverordnung)
- Verordnung über die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation (Berufsbegleitende Lehramtsausbildungsverordnung)
- § 6a Absatz 2 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes
- § 1 Anlass und Ziel der Ausbildung
- § 2 Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung
- § 6 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes
- § 3 Entscheidung über die Teilnahme an der Ausbildung
- § 1 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes
- § 4 Struktur der Ausbildung
- § 11 Absatz 1
- § 5 Dienstort
- § 6 Dauer
- § 7 Ausbildungsziel
- § 3 Absatz 2 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes
- § 8 Ausbildung
- § 9 Verantwortung für die Ausbildung
- § 8
- § 13
- § 10 Zweck der Prüfung
- § 11 Zulassung zur Prüfung
- § 12 Verfahren der Prüfung
- § 8 Absatz 3
- § 13 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 12
- § 14 Inkrafttreten
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