Verordnung über die Datenverarbeitung durch Schulen und Schulbehörden - Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülern und Schulbewerbern sowie von deren Erziehungsberechtigten -
DE - Landesrecht Bremen

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Verordnung über die Datenverarbeitung durch Schulen und Schulbehörden - Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülern und Schulbewerbern sowie von deren Erziehungsberechtigten -

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