Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a, der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes nach § 45c sowie der Selbsthilfe ...
INHALT
Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a, der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes nach § 45c sowie der Selbsthilfe nach § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Bremen
- Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a, der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes nach § 45c sowie der Selbsthilfe nach § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Bremen
- § 1 Zuständigkeit
- § 2 Inhalt und Zweck
- § 3 Voraussetzung der Anerkennung
- § 5
- § 4 Qualitätssicherung
- § 5
- § 6 Mitwirkungspflichten des Anbieters
- § 3
- § 7 Prüfberechtigung, sonstige Verpflichtungen
- § 3
- § 8 Zuständigkeit für die Förderung
- § 9
- § 9 Inhalt und Zweck
- § 10 Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes nach § 45c des Elften Buches Sozialgesetzbuch
- § 9
- § 11 Förderung der Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen nach § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch
- § 12 Voraussetzungen zur Förderung von Projekten nach § 45c und § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch
- § 9
- § 13 Antragsverfahren zur Förderung von Projekten nach § 45c und § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch
- § 8
- § 8
- § 8
- § 44 der Landeshaushaltsordnung
- § 12
- § 14 Spezielle Mitwirkungspflichten
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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