Sächsische Meldeverordnung — SächsMeldVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 20. Januar 2022
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- § 1 Regelungsgegenstand und Zuständigkeiten
- Abschnitt 2 Landesinfrastruktur
- § 2 Intermediär
- § 3 Verzeichnisdienst
- § 4 Stand der Technik
- Abschnitt 3 Sächsisches Melderegister
- § 5 Betrieb des Sächsischen Melderegisters
- § 6 Datenformat und Verfahren der Datenübermittlung
- § 7 Plausibilitätsprüfungen
- § 8 Kosten
- Abschnitt 4 Regelmäßige Datenübermittlungen
- § 9 Regelmäßige Datenübermittlungen
- § 10 Sicherungsmaßnahmen
- § 11 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
- § 11a Regelmäßige Datenübermittlungen an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung von Corona-Schutzmaßnahmen
- § 12 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
- § 13 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte zur Überwachung der Erfüllung der Anmeldepflichten
- § 14 Regelmäßige Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Abschnitt 5 Automatisierte Abrufverfahren
- § 15 Automatisierte Abrufverfahren
- § 16 Protokollierung, Dokumentation
- § 17 Automatisiertes Abrufverfahren für Behörden, andere öffentliche Stellen und Gerichte des Freistaates Sachsen sowie seiner Aufsicht unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts
- § 18 Automatisiertes Abrufverfahren für die Polizeidienststellen und für die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen
- § 19 Automatisiertes Abrufverfahren für das Landesamt für Verfassungsschutz
- § 20 Automatisiertes Abrufverfahren für die Ausländerbehörden
- § 21 Automatisiertes Abrufverfahren für den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
- § 22 Automatisiertes Abrufverfahren für die Vermessungsverwaltung
- § 23 Automatisiertes Abrufverfahren für die Wohngeldbehörden
- § 24 Automatisiertes Abrufverfahren für die Waffenbehörden
- § 25 Automatisiertes Abrufverfahren für die Landesdirektion Sachsen
- § 26 Automatisiertes Abrufverfahren für die Staatsanwaltschaften und die strafverfolgend tätig werdenden Finanzbehörden
- § 27 Automatisiertes Abrufverfahren für die Gerichte und die Landesjustizkasse
- § 28 Automatisiertes Abrufverfahren für die Finanzämter und das Landesamt für Steuern und Finanzen
- § 29 Automatisiertes Abrufverfahren für die Straßenverkehrsbehörden als Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden
- § 30 Automatisiertes Abrufverfahren für die Behörden mit Aufgaben in der Schülerbeförderung
- § 31 Automatisiertes Abrufverfahren für die Kassenärztliche Vereinigung
- § 32 Automatisiertes Abrufverfahren für den Kommunalen Sozialverband Sachsen
- § 33 Automatisiertes Abrufverfahren für die Sozialbehörden
- § 34 Automatisiertes Abrufverfahren für die Gesundheitsbehörden
- § 35 Automatisiertes Abrufverfahren für die Jugendämter
- § 36 Automatisiertes Abrufverfahren für die Jobcenter
- § 37 Automatisiertes Abrufverfahren für die Unfallkasse Sachsen
- § 38 Automatisiertes Abrufverfahren für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 39 Automatisiertes Abrufverfahren für den Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung
- § 40 Automatisiertes Abrufverfahren für die Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden
- Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
- § 41 Übergangsregelungen
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