EG Sondervermögen „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“
INHALT
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“
- Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2023
- § 1 Errichtung des Fonds
- § 2 Zweck und Mittelverwendung des Fonds
- § 3 Stellung im Rechtsverkehr
- § 4 Vermögen des Fonds, Finanzierung und Verpflichtungsermächtigungen
- § 5 Wirtschaftsplan
- § 6 Jahresrechnung
- § 7 Berichtspflicht
- § 8 (aufgehoben)
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