Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft – SächsAPOAHaft
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung im fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft – SächsAPOAHaft)
- Verordnung des Sächsischen Staatministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung im fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft – SächsAPOAHaft)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 22. Oktober 2019
- § 1 Geltungsbereich, Ziel der Ausbildung
- § 2 Einstellungsvoraussetzungen
- § 3 Einstellungsbehörde
- § 4 Auswahl- und Einstellungsverfahren
- § 5 Dienstbezeichnung
- § 6 Ausbildungsverlauf
- § 7 Inhalt, Umfang und Gliederung der Ausbildung
- § 8 Einführung
- § 9 Fachtheoretische Ausbildung
- § 10 Berufspraktische Ausbildung
- § 11 Bewertung der Leistungen, Ausbildungsnote
- § 12 Urlaub und Unterbrechung
- § 13 Wiederholung von Ausbildungsabschnitten
- § 14 Laufbahnprüfung
- § 15 Prüfungsbehörde
- § 16 Prüfungsorgane
- § 17 Prüfungsausschuss
- § 18 Aufgaben des Prüfungsausschusses und der Prüfer
- § 19 Allgemeine Vorschriften für das Prüfungsverfahren
- § 20 Zulassung zur Prüfung
- § 21 Schriftliche Prüfung, Bewertung der Prüfungsarbeit
- § 22 Ergebnis der schriftlichen Prüfung; Zulassung zur mündlichen Prüfung
- § 23 Mündliche Prüfung
- § 24 Bewertung der mündlichen Prüfung
- § 25 Prüfungsgesamtnote
- § 26 Besondere Vorschriften für das Prüfungsverfahren
- § 27 Inkrafttreten
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