Kostenbeiträge der Unterhaltungsverbände nach § 67 Abs. 2 NWG zu den vom Land zu unterhaltenden Gewässern zweiter Ordnung 
                
                
            INHALT
Kostenbeiträge der Unterhaltungsverbände nach § 67 Abs. 2 NWG zu den vom Land zu unterhaltenden Gewässern zweiter Ordnung
- Kostenbeiträge der Unterhaltungsverbände nach § 67 Abs. 2 NWG zu den vom Land zu unterhaltenden Gewässern zweiter Ordnung
 - Kostenbeiträge der Unterhaltungsverbände nach § 67 Abs. 2 NWG zu den vom Land zu unterhaltenden Gewässern zweiter Ordnung
 - Abschnitt 1 GewZweiKostBRdErl
 - Abschnitt 2 GewZweiKostBRdErl
 - Abschnitt 3 GewZweiKostBRdErl
 - Anlage 1 GewZweiKostBRdErl
 - Anlage 2 GewZweiKostBRdErl