Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die B...
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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Architektenversorgung
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Architektenversorgung
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Architektenversorgung
- Art. 1 BYAVersBauG
- Art. 2 BYAVersBauG
- Art. 3 BYAVersBauG
- Anlage 1 BYAVersBauG - Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Architektenversorgung
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