Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Av... (916.443.116) 
                
                
            INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
 - 1. Abschnitt: Gegenstand
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: ⁷ Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzone für Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel, Schlachtung von Hausgeflügel aus der Zwischenzone sowie Ausfuhr aus den Zonen
 - Art. 2 Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzone
 - Art. 2 a Schlachtung von Hausgeflügel aus der Zwischenzone
 - Art. 3 Ausfuhr von Hausgeflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteiern aus der Schutz-, der Überwachungs- und der Zwischenzone nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
 - Art. 4 Ausfuhr von Geflügelfleisch, Konsum- und Verarbeitungseiern, Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern sowie tierischen Nebenprodukten aus der Schutz-, der Überwachungs- und der Zwischenzone nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
 - Art. 5 Gesundheitsbescheinigungen für Sendungen nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
 - Art. 6 Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten aus der Schutz-, der Überwachungs- und der Zwischenzone nach Drittstaaten
 - 3. Abschnitt: Kontrollgebiet
 - Art. 7 ¹⁰ Umfang des Kontrollgebiets
 - Art. 8 Massnahmen der Tierhalterinnen und Tierhalter
 - Art. 9 Melde- und Aufzeichnungspflicht von Tierhalterinnen und Tierhaltern
 - Art. 10 Meldepflichten von Tierärztinnen und Tierärzten
 - Art. 11 Märkte und Ausstellungen
 - Art. 12 Überwachung der Geflügelhaltungen
 - 4. Abschnitt: Inkrafttreten und Geltungsdauer
 - Art. 13
 - Anhang ¹³
 - Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzone
 - Schutzzone
 - Überwachungszone
 - Zwischenzone