Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Av... (916.443.116)
INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
- 1. Abschnitt: Gegenstand
- Art. 1
- 2. Abschnitt: ⁷ Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzone für Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel, Schlachtung von Hausgeflügel aus der Zwischenzone sowie Ausfuhr aus den Zonen
- Art. 2 Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzone
- Art. 2 a Schlachtung von Hausgeflügel aus der Zwischenzone
- Art. 3 Ausfuhr von Hausgeflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteiern aus der Schutz-, der Überwachungs- und der Zwischenzone nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
- Art. 4 Ausfuhr von Geflügelfleisch, Konsum- und Verarbeitungseiern, Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern sowie tierischen Nebenprodukten aus der Schutz-, der Überwachungs- und der Zwischenzone nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
- Art. 5 Gesundheitsbescheinigungen für Sendungen nach Mitgliedstaaten der EU, Nordirland und Norwegen
- Art. 6 Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten aus der Schutz-, der Überwachungs- und der Zwischenzone nach Drittstaaten
- 3. Abschnitt: Kontrollgebiet
- Art. 7 ¹⁰ Umfang des Kontrollgebiets
- Art. 8 Massnahmen der Tierhalterinnen und Tierhalter
- Art. 9 Melde- und Aufzeichnungspflicht von Tierhalterinnen und Tierhaltern
- Art. 10 Meldepflichten von Tierärztinnen und Tierärzten
- Art. 11 Märkte und Ausstellungen
- Art. 12 Überwachung der Geflügelhaltungen
- 4. Abschnitt: Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Art. 13
- Anhang ¹³
- Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzone
- Schutzzone
- Überwachungszone
- Zwischenzone
Feedback