Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung (116.11)
INHALT
Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung
- Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung
- § 1 Kinder mit Sprachförderbedarf
- § 2 Angebote früher Sprachförderung
- § 3 Anerkennung von Angeboten früher Sprachförderung
- § 4 Ansprechstelle frühe Sprachförderung
- § 5 Anerkennungsverfügung
- § 6 Mitwirkung bei der Sprachstanderhebung
- § 7 Beantragung der Anschubfinanzierung
- § 8 Zusätzliche Aufgaben von Gemeinden mit Sprachförderobliga -
- § 9 Zuständigkeit
- § 10 Festlegung des Sprachförderbedarfs
- § 11 Sprachstanderhebung
- § 12 Koordination frühe Sprachförderung
- § 13 Aus- und Weiterbildungsbeiträge
- § 14 Sockelbeitrag
- § 15 Anschubfinanzierung
- § 16 Datennutzung
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