Multilaterales 2 Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur... (0.671.1)
INHALT
Multilaterales 2 Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
- Multilaterales 2 Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
- 1. Teil: Geltungsbereich und Auslegung von Ausdrücken
- Art. 1 Geltungsbereich des Übereinkommens
- Art. 2 Auslegung von Ausdrücken
- 2. Teil: Hybride Gestaltungen
- Art. 3 Transparente Rechtsträger
- Art. 4 Rechtsträger mit doppelter Ansässigkeit
- Art. 5 Anwendung von Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung
- 3. Teil: Abkommensmissbrauch
- Art. 6 Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens
- Art. 7 Verhinderung von Abkommensmissbrauch
- Art. 8 Transaktionen zur Übertragung von Dividenden
- Art. 9 Gewinne aus der Veräusserung von Anteilen oder Rechten an Rechtsträgern, deren Wert hauptsächlich auf unbeweglichem Vermögen beruht
- Art. 10 Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung für in Drittstaaten oder ‑gebieten gelegene Betriebsstätten
- Art. 11 Anwendung von Steuerabkommen zur Einschränkung des Rechtes einer Vertragspartei dieses Übereinkommens auf Besteuerung der in ihrem Gebiet ansässigen Personen
- 4. Teil: Umgehung des Betriebsstättenstatus
- Art. 12 Künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus durch Kommissionärsmodelle und ähnliche Strategien
- Art. 13 Künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus durch die Ausnahme bestimmter Tätigkeiten
- Art. 14 Aufteilung von Verträgen
- Art. 15 Bestimmung des Begriffs der mit einem Unternehmen eng verbundenen Person
- 5. Teil: Verbesserung der Streitbeilegung
- Art. 16 Verständigungsverfahren
- Art. 17 Gegenberichtigung
- 6. Teil: Schiedsverfahren
- Art. 18 Entscheidung für die Anwendung des 6. Teils
- Art. 19 Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren
- Art. 20 Bestellung der Schiedsrichter
- Art. 21 Vertraulichkeit von Schiedsverfahren
- Art. 22 Regelung eines Falles vor Abschluss des Schiedsverfahrens
- Art. 23 Art des Schiedsverfahrens
- Art. 24 Verständigung auf eine andere Regelung
- Art. 25 Kosten von Schiedsverfahren
- Art. 26 Vereinbarkeit
- 7. Teil: Schlussbestimmungen
- Art. 27 Unterzeichnung und Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
- Art. 28 Vorbehalte
- Art. 29 Notifikationen
- Art. 30 Nachträgliche Änderungen von unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen
- Art. 31 Konferenz der Vertragsparteien
- Art. 32 Auslegung und Durchführung
- Art. 33 Änderungen
- Art. 34 Inkrafttreten
- Art. 35 Wirksamwerden
- Art. 36 Wirksamwerden des 6. Teils
- Art. 37 Rücktritt
- Art. 38 Verhältnis zu Protokollen
- Art. 39 Depositar
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 13. März 2023 ¹⁹
- Vorbehalte und Notifikationen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Zu Art. 2 Auslegung von Ausdrücken
- Zu Art. 3 Transparente Rechtsträger
- Zu Art. 4 Rechtsträger mit doppelter Ansässigkeit
- Zu Art. 5 Anwendung von Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung
- Zu Art. 6 Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens
- Zu Art. 7 Verhinderung von Abkommensmissbrauch
- Zu Art. 8 Transaktionen zur Übertragung von Dividenden
- Zu Art. 9 Gewinne aus der Veräusserung von Anteilen oder Rechten an Rechtsträgern, deren Wert hauptsächlich auf unbeweglichem Vermögen beruht
- Zu Art. 10 Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung für in Drittstaaten oder ‑gebieten gelegene Betriebsstätten
- Zu Art. 11 Anwendung von Steuerabkommen zur Einschränkung des Rechtes einer Vertragspartei dieses Übereinkommens auf Besteuerung der in ihrem Gebiet ansässigen Personen
- Zu Art. 12 Künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus durch Kommissionärsmodelle und ähnliche Strategien
- Zu Art. 13 Künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus durch die Ausnahme bestimmter Tätigkeiten
- Zu Art. 14 Aufteilung von Verträgen
- Zu Art. 15 Bestimmung des Begriffs der mit einem Unternehmen eng verbundenen Person
- Zu Art. 16 Verständigungsverfahren
- Zu Art. 17 Gegenberichtigung
- Zu Art. 18 Entscheidung für die Anwendung des 6. Teils
- Zu Art. 19 Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren
- Zu Art. 24 Verständigung auf eine andere Regelung
- Zu Art. 26 Vereinbarkeit
- Zu Art. 28 Vorbehalte
- Zu Art. 35 Wirksamwerden
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