Verordnung über den Nachrichtendienst (121.1)
INHALT
Verordnung über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstverordnung, NDV)
- Verordnung über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstverordnung, NDV)
- 1. Kapitel: Zusammenarbeit
- 1. Abschnitt: Zusammenarbeit des NDB mit inländischen Stellen
- Art. 1 Zusammenarbeit des NDB mit inländischen Stellen und Personen
- Art. 2 Zusammenarbeit des NDB mit Konferenzen der Kantone
- Art. 3 Zusammenarbeit des NDB mit dem Nachrichtendienst der Armee
- Art. 4 Zusammenarbeit des NDB mit dem Dienst für militärische Sicherheit
- Art. 5 Zusammenarbeit des NDB mit dem fedpol
- Art. 6 Abgeltung der Vollzugstätigkeiten der Kantone und Beurteilung der Aufgabenerfüllung
- 2. Abschnitt: Zusammenarbeit des NDB mit ausländischen Stellen
- Art. 7 Jährliche Festlegung der Grundsätze der Zusammenarbeit
- Art. 8 Zuständigkeiten
- Art. 9 Arten der Zusammenarbeit
- Art. 10 Internationale Vereinbarungen von beschränkter Tragweite
- Art. 11 Information des NDB durch die Kantone
- 2. Kapitel: Informationsbeschaffung
- 1. Abschnitt: Grundsätze
- Art. 12 Operationen
- Art. 13 Zusammenarbeit mit inländischen Amtsstellen und Erteilung von Beschaffungsaufträgen
- Art. 14 Zusammenarbeit mit ausländischen Amtsstellen im Inland und Erteilung von Beschaffungsaufträgen
- Art. 15 Zusammenarbeit mit Privaten im Inland und Erteilung von Beschaffungsaufträgen
- Art. 16 Zusammenarbeit mit ausländischen Amtsstellen oder Privaten im Ausland und Erteilung von Beschaffungsaufträgen
- Art. 17 Nachrichtendienstliche Informationsquellen
- Art. 18 Quellenschutz
- Art. 19 Berichterstattung über Operationen und menschliche Quellen
- 2. Abschnitt: Auskunftspflicht bei einer konkreten Bedrohung
- Art. 20
- 3. Abschnitt: Genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen
- Art. 21 Durchsuchen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen und Behältnissen
- Art. 22 Genehmigungsverfahren und Freigabe
- Art. 23 Schutz von Berufsgeheimnissen
- 4. Abschnitt: Eindringen in Computersysteme und -netzwerke im Ausland
- Art. 24
- 5. Abschnitt: Kabelaufklärung
- Art. 25 Zweck der Kabelaufklärung
- Art. 26 Durchführender Dienst
- Art. 27 Aufgaben des ZEO
- Art. 28 Datenbearbeitung
- Art. 29 Aufgaben der Betreiberinnen von leitungsgebundenen Netzen und der Anbieterinnen von Telekommunikationsdienstleistungen
- Art. 30 Entschädigung der Betreiberinnen von leitungsgebundenen Netzen und der Anbieterinnen von Telekommunikationsdienstleistungen
- Art. 31 Kontakte zu ausländischen Fachstellen
- 3. Kapitel: Besondere Bestimmungen über den Datenschutz
- Art. 32 Bekanntgabe von Personendaten an inländische Behörden und Amtsstellen
- Art. 33 ⁸ Ordentliche Bekanntgabe von Lagebeurteilungen und Daten durch kantonale Vollzugsbehörden
- Art. 33 a ⁹ Dringliche Bekanntgabe von Lagebeurteilungen und Daten durch kantonale Vollzugsbehörden
- Art. 34 Bekanntgabe von Informationen an Strafverfolgungsbehörden
- Art. 35 Bekanntgabe von Personendaten an ausländische Behörden
- 4. Kapitel: Politische Steuerung, Prüfverfahren und Verbote
- Art. 36 Wahrung weiterer wichtiger Landesinteressen
- Art. 37 Prüfverfahren
- Art. 38 Einstellung des Prüfverfahrens
- Art. 39 Kriterien für die Erstellung der Beobachtungsliste
- Art. 40 Tätigkeitsverbot
- Art. 41 Organisationsverbot
- 5. Kapitel: Dienstleistungen und Gebühren
- Art. 42 Dienstleistungen
- Art. 43 Gebühren
- 6. Kapitel: Kontrolle
- Art. 44 Selbstkontrolle innerhalb des NDB
- Art. 45 Kontrolle und Beratung der kantonalen Vollzugsbehörden
- 7. Kapitel: Interne Schutz- und Sicherheitsmassnahmen
- Art. 46 Durchführende Stelle
- Art. 47 Taschen- und Personenkontrollen
- Art. 48 Raumkontrollen
- Art. 49 Rückforderung von Gegenständen
- Art. 50 Einsatz von Bildübertragungs- und Bildaufzeichnungsgeräten sowie Mitführen von elektronischen Geräten
- Art. 51 Zutrittskontrollsystem
- 8. Kapitel: Bewaffnung
- Art. 52 Berechtigung zum Tragen einer Dienstwaffe
- Art. 53 Aufbewahrung von Dienstwaffen sowie Aufbewahrung und Verwendung von Munition
- Art. 54 Schiessausbildung
- Art. 55 Einzug der Dienstwaffe
- 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 56 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 57 Übergangsbestimmungen zur Archivierung
- Art. 58 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Auskunftspflichtige Organisationen
- Anhang 2
- Entschädigung der Betreiberinnen von leitungsgebundenen Netzen und Anbieterinnen von Telekommunikationsdienstleistungen
- 1 Projektarbeiten
- 2 Laufende Kosten
- 3 Dienstleistungen
- 4 Tarif
- 5 Abrechnung
- 6 Höhe der Entschädigung im Streitfall
- Anhang 3 ¹⁴
- Bekanntgabe von Personendaten an inländische Behörden und Amtsstellen
- Anhang 4
- Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
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