Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (128.31)
INHALT
Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP)
- Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Geltungsbereich
- 2. Abschnitt: Funktionenlisten
- Art. 3 Zuordnung
- Art. 4 Änderung
- Art. 5 Veröffentlichung, Aufbewahrung und Bekanntgabe
- Art. 6 Aktualitätsprüfung
- 3. Abschnitt: Prüfungen ohne Funktionenlisten
- Art. 7 Ausserordentliche Prüfung (Art. 29 Abs. 3 ISG)
- Art. 8 Prüfungen bei kantonalen Angestellten und Dritten
- Art. 9 Ausserordentliche Zuverlässigkeitskontrolle des ENSI
- 4. Abschnitt: Zuordnung zu den Prüfstufen
- Art. 10 Personensicherheitsprüfungen nach dem ISG
- Art. 11 Prüfung der Vertrauenswürdigkeit nach dem BPG
- Art. 12 Prüfungen nach dem MG
- Art. 13 Zuverlässigkeitskontrollen nach dem KEG
- Art. 14 Prüfungen der Vertrauenswürdigkeit nach dem StromVG
- 5. Abschnitt: Durchführung
- Art. 15 Einleitende und entscheidende Stellen
- Art. 16 Fachstellen PSP
- Art. 17 Überprüfung der Voraussetzungen für die Prüfung
- Art. 18 Mitwirkung
- Art. 19 Datenerhebung
- Art. 20 Amtshilfe
- Art. 21 Zusammenlegung von Prüfverfahren
- Art. 22 Auflagen
- Art. 23 Mitteilung
- 6. Abschnitt: Folgen der Erklärung
- Art. 24 Mittelung des Entscheids über die Ausübung der Tätigkeit
- Art. 25 Mehrmalige Verwendung einer Erklärung
- Art. 26 Ordentliche Wiederholung
- Art. 27 Ausserordentliche Wiederholung
- Art. 28 Wirkung der Wiederholung
- Art. 29 Rechtsschutz
- Art. 30 Sicherheitsbescheinigung
- 7. Abschnitt: Bearbeitung von Personendaten
- Art. 31 Verantwortung für den Datenschutz und die Datensicherheit
- Art. 32 Periodische Kontrolle der Bearbeitung von Personendaten
- 8. Abschnitt: Vollzugsbestimmungen
- Art. 33 Elektronischer Geschäftsverkehr
- Art. 34 Gebührenerhebung
- Art. 35 Leistungen der Fachstellen PSP zugunsten der Kantone
- 9. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 36 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 37 Übergangsbestimmungen
- Art. 38 Inkrafttreten
- Anhang 1 ²⁴
- Funktionen der Bundesverwaltung, die einer Personensicherheitsprüfung nach ISG unterstehen
- Anhang 2
- Funktionen der Bundesverwaltung, die einer Prüfung der Vertrauenswürdigkeit nach dem AsylG unterstehen
- Anhang 3
- Funktionen der Bundesverwaltung, die einer Prüfung der Vertrauenswürdigkeit nach dem BPG unterstehen
- 1. in der Prüfstufe «Grundsicherheitsprüfung»:
- 2. in der Prüfstufe «erweiterte Personensicherheitsprüfung»:
- Anhang 4 ²⁵
- Funktionen der Armee, die einer Personensicherheitsprüfung nach dem ISG unterstehen
- Anhang 5
- Funktionen der Armee, die einer Prüfung der Vertrauenswürdigkeit nach Artikel 14 MG unterstehen
- In der Prüfstufe «Grundsicherheitsprüfung»:
- Anhang 6 ²⁶
- Funktionen nach Artikel 20 a Absatz 1 StromVG
- Anhang 7
- Datenerhebung und -bearbeitung
- Anhang 8
- Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
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