SGBXIVBSchAV
INHALT
Verordnung zur Durchführung des Berufsschadensausgleiches nach § 89 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGBXIVBSchAV)
- Verordnung zur Durchführung des Berufsschadensausgleiches nach § 89 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGBXIV-Berufsschadensausgleichsverordnung - SGBXIVBSchAV)
- Eingangsformel
- Abschnitt 1
- Grundsätzliches
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Grundlagen für die Ermittlung des Durchschnittseinkommens nach § 89 Absatz 3 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
- Abschnitt 2
- Zuordnung
- § 3 Allgemeine Zuordnung
- § 4 Zuordnung in besonderen Fällen
- § 5 Zuordnung und Regelung bei mehreren Tätigkeiten oder bei Führen eines gemeinsamen Haushaltes
- § 6 Zuordnung bei Nachschaden gemäß § 89 Absatz 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie bei berücksichtigungsfähigem Schaden nach einem Nachschaden
- Abschnitt 3
- Derzeitiges Einkommen gemäß § 89 Absatz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
- § 7 Zusammensetzung
- § 8 Besonderheiten bei der Berücksichtigung einzelner Einkommen
- § 9 Einkommen bei Nachschaden gemäß § 89 Absatz 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
- § 10 Vergleichswert als fiktives Altersersatzeinkommen
- § 11 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen
- Abschnitt 4
- Schlussbestimmung
- § 12 Inkrafttreten
- Schlussformel
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