ERPWiPlanG 2024
INHALT
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERPWiPlanG 2024)
- Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024)
- § 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
- § 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
- § 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
- § 4 Übernahme von Gewährleistungen
- § 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
- § 6 Verordnungsermächtigung zur Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen
- § 7 Verordnungsermächtigung zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in Programmen des ERP-Wirtschaftsplans
- § 8 Befristung
- § 9 Inkrafttreten
- Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
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