Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024)
ERPWiPlanG 2024
Ausfertigungsdatum: 20.12.2023
Vollzitat:
"ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 388)"
Die §§ 2 bis 5 treten gem. § 6 am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31.12.2024, außer Kraft
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2024 +++)
§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
1 092 233 000 Euro
festgestellt.
§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4 Übernahme von Gewährleistungen
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 4 338 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6 Verordnungsermächtigung zur Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Anwendung dieses Gesetzes auf die Förderung von gemeinnützigen kleinen und mittleren Unternehmen zu erstrecken, soweit dies der Umsetzung des Handlungsfeldes 6 der am 13. September 2023 von der Bundesregierung beschlossenen und auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichten Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen dienlich ist. Dabei sind die in diesem Gesetz veranschlagten Ansätze beizubehalten.
(2) Die Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Die Zuleitung soll bis zum 31. März 2024 erfolgen.
§ 7 Verordnungsermächtigung zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in Programmen des ERP-Wirtschaftsplans
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen eine Rechtsverordnung zu erlassen, mit der eine Systematik aufgestellt wird, nach welchen Kriterien in Programmen zur Unterstützung von nachhaltigen Unternehmensgründungen und -übernahmen im Anwendungsbereich dieses Gesetzes der Nachweis der Nachhaltigkeit erbracht werden kann.
(2) Die Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Die Zuleitung soll bis zum 30. Juni 2024 erfolgen.
§ 8 Befristung
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft.
§ 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 388, S. 4 - 18)
Kapitel 1 (Ausgaben): | Investitionsfinanzierung |
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): | Sonstige Ausgaben |
Kapitel 3 (Einnahmen): | Einnahmen |
Anlage 1: | Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 |
Anlage 2: | Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2022 |
Anlage 3: | Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens |
Kapitel 1
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2024 1 000 € | Betrag für 2023 1 000 € | Ist-Ergebnis 2022 1 000 € | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Ausgaben | |||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft | 64 500 | 60 200 | 33 986 | |
Die veranschlagten Mittel werden für Förderkosten im Zusammenhang mit KfW-refinanzierten Darlehen und der KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt. | |||||
Verpflichtungsermächtigung | 377 200 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2025 bis zu | 72 600 T€ | ||||
Jahr 2026 bis zu | 72 500 T€ | ||||
Jahr 2027 bis zu | 61 400 T€ | ||||
in künftigen Haushaltsjahren | 170 700 T€ |
Haushaltsvermerk:
| |||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2023 | 219 300 | 136 100 | 63 179 | |
Zahlungsverpflichtungen | 2 041 300 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2025 bis zu | 201 200 T€ | ||||
Jahr 2026 bis zu | 177 300 T€ | ||||
Jahr 2027 bis zu | 151 800 T€ | ||||
in künftigen Haushaltsjahren | 1 511 100 T€ |
Haushaltsvermerk:
| |||||
682 01-691 | Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital | 30 300 | 19 100 | 12 300 | |
Verpflichtungsermächtigungen | 137 600 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2025 bis zu | 32 500 T€ | ||||
Jahr 2026 bis zu | 34 600 T€ | ||||
Jahr 2027 bis zu | 35 500 T€ | ||||
Jahr 2028 bis zu | 35 000 T€ |
Haushaltsvermerk:
| |||||
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden | 770 000 | 720 000 | 298 838 | |
Verpflichtungsermächtigung | 4 290 300 T€ | ||||
davon fällig: |
in künftigen Haushaltsjahren | 4 290 300 T€ | ||||
Haushaltsvermerk: | |||||
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. | |||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland | 3 633 | 3 332 | 3 045 | |
Verpflichtungsermächtigung | 6 460 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2025 bis zu | 2 210 T€ | ||||
Jahr 2026 bis zu | 2 210 T€ | ||||
Jahr 2027 bis zu | 2 040 T€ |
Haushaltsvermerk:
| |||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3 600 | 4 600 | 2 927 | |
Verpflichtungsermächtigung | 5 100 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2025 bis zu | 1 500 T€ | ||||
Jahr 2026 bis zu | 1 300 T€ | ||||
Jahr 2027 bis zu | 1 300 T€ | ||||
Jahr 2028 bis zu | 1 000 T€ | ||||
Haushaltsvermerk:
| |||||
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | |
Haushaltsvermerk: |
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden. | |||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 1 091 333 | 943 332 | 414 275 | ||
Abschluss | |||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 7 233 | 7 932 | 5 972 | ||
Ausgaben für Investitionen | 1 084 100 | 935 400 | 408 303 | ||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 1 091 333 | 943 332 | 414 275 |
Investitionsfinanzierung
Erläuterungen | |
---|---|
6 | |
Zu Tit. 892 01 | |
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. | |
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 10 270 Mio. Euro gefördert werden: | |
a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Leasingfinanzierung | 7 110 Mio. Euro |
b) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften | 60 Mio. Euro |
c) Innovationen und Digitalisierung | 2 100 Mio. Euro |
d) Exportfinanzierung | 1 000 Mio. Euro |
Der für 2024 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 10 270 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 260 Mio. Euro. |
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. | |
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2024 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt. |
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
|
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. | |
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. | |
Zu Tit. 683 01 | |
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen und die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2023. | |
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 2 041,3 Mio. Euro, davon fällig: | |
e) Jahr 2025 bis zu | 201,2 Mio. Euro |
f) Jahr 2026 bis zu | 177,3 Mio. Euro |
g) Jahr 2027 bis zu | 151,8 Mio. Euro |
h) in künftigen Haushaltsjahren | 1 511,1 Mio. Euro. |
Zu Tit. 682 01 |
Der Titelansatz umfasst Mittel für
| |
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds spezialisiert. | |
Zu Tit. 682 02 |
Der Ansatz umfasst insbesondere:
|
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2024 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2025 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 oder in Folgejahren tätigen. | |
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. | |
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. | |
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 4 290 Mio. Euro. | |
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. | |
Zu Tit. 681 02 |
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 3,013 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
| |
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. |
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. | |
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. | |
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 6,46 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2025 bis 2027. Sie dient einer Fortsetzung der Förderung der ERP-Stipendienprogramme McCloy und GUS/MOE sowie einer dauerhaften Aufstockung des ERP-Stipendienprogramms USA und des Programms „Germany Close Up“. |
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. | |
Zu Tit. 681 03 | |
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (ERP-Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. | |
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2025 bis 2028, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. |
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. | |
Zu Tit. 870 01 | |
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. | |
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. | |
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2022 rund 2 500 Mio. Euro. |
Kapitel 2
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2024 1 000 € | Betrag für 2023 1 000 € | Ist-Ergebnis 2022 1 000 € | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Sonstige Ausgaben | |||||
427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige | 200 | 200 | 194 | |
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 650 | 750 | 58 | |
Haushaltsvermerk:
| |||||
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 0 | 1 500 | 0 |
Haushaltsvermerk:
| |||||
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 0 | |
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022 | – | – | 0 | |
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | 0 | 0 | 0 | |
Summe Sonstige Ausgaben | 900 | 2 500 | 252 | ||
Abschluss | |||||
Sonstige Ausgaben | 900 | 1 000 | 252 | ||
Zinskosten | 0 | 1 500 | 0 | ||
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 900 | 2 500 | 252 |
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen |
---|
6 |
Zu Tit. 427 09 |
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen. |
Zu Tit. 531 01 |
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. |
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Mit Blick auf den aktuellen Stand geplanter Evaluationen von Förderprogrammen wurde der Haushaltsansatz gegenüber dem Vorjahr reduziert. |
Zu Tit. 575 01 |
Der Betrag ist für die Negativ-Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angelegten liquiden Mittel vorgesehen. |
Zu Tit. 671 01 |
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. |
Zu Tit. 595 01 |
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. |
Zu Tit. 697 01 |
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. |
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden. |
Kapitel 3
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2024 1 000 € | Betrag für 2023 1 000 € | Ist-Ergebnis 2022 1 000 € | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Einnahmen | |||||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 80 | |
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | |
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 409 372 | 349 633 | 447 529 | |
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 474 222 | 474 453 | 420 919 | |
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | 146 747 | 44 575 | 0 | |
Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. |
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ERP-Innovationsfinanzierung) | 50 789 | 50 871 | 25 560 | |
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01. | |||||
272 01-861 | Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) | 11 103 | 26 300 | 2 723 |
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02 | |||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0 | |
Gesamteinnahmen | 1 092 233 | 945 832 | 896 811 | ||
Abschluss | |||||
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | 0 | ||
Übrige Einnahmen | 1 092 233 | 945 832 | 896 811 | ||
Gesamteinnahmen | 1 092 233 | 945 832 | 896 811 |
Einnahmen
Erläuterungen | |
---|---|
6 | |
Zu Tit. 119 99 | |
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen. | |
Zu Tit. 162 01 | |
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens: | |
a) Vergütung ERP-Förderrücklage | 228 573 T€ |
b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II | 130 219 T€ |
c) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse | 44 387 T€ |
d) Erträge aus Darlehen an Unternehmen | 193 T€ |
e) Zinserträge | 6 000 T€ |
Summe | 409 372 T€ |
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. |
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministeriums für Finanzen eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht. | |
Zu Tit. 182 01 | |
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: | |
Senator der Finanzen Berlin | 1 053 T€ |
Unternehmen | 473 169 T€ |
Summe | 474 222 T€ |
Zu Tit. 129 01 | |
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen. | |
Zu Tit. 231 01 |
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2022 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. | |
Zu Tit. 272 01 |
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird. |
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt. Darüber hinaus werden auch die über den ESF als Vorschuss bzw. im Rahmen der Gesamtabrechnung bereitgestellten Mittel für den Mikromezzaninfonds II aus REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) bei diesem Titel vereinnahmt. | |
Zu Tit. 325 02 | |
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. |
Abschluss
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen | ||||
1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | ||
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 945 486 | 1 091 333 | 7 233 | 1 084 100 | ||
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 146 747 | 900 | 900 | 0 | ||
1 092 233 | 1 092 233 | 900 | 0 | 7 233 | 1 084 100 | ||
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Aus- gaben- soll 2024 | a) Bis einschl. 31.12.2022 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2024 b) VE 2023 c) VE 2024 | davon fällig | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 ff. | |||||
in Mio. € | |||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||
892 01 | Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung | 64,5 | a) | – | – | – | – | – | – |
b) | – | – | – | – | – | – | |||
c) | 377,200 | – | 72,600 | 72,500 | 61,400 | 170,700 | |||
683 01 | Förderkosten | 219,3 | a) | 1 825,600 | 145,900 | 130,100 | 118,700 | 108,100 | 1 322,800 |
b) | 313,900 | 67,900 | 65,500 | 53,000 | 38,200 | 89,300 | |||
c) | 2 041,300 | – | 201,200 | 177,300 | 151,800 | 1 511,100 | |||
682 01 | Förderkosten für die KfW Capital | 30,3 | a) | 0 | 0 | 0 | 0 | – | – |
b) | 73,800 | 17,200 | 18,400 | 19,000 | 19,200 | – | |||
c) | 137,600 | – | 32,500 | 34,600 | 35,500 | 35,000 | |||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 3,6 | a) | – | – | – | – | – | – |
b) | 4,650 | 1,550 | 1,550 | 1,550 | – | – | |||
c) | 6,460 | – | 2,210 | 2,210 | 2,040 | – | |||
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) | 1,557 | 0,805 | 0,752 | – | – | – |
b) | 5,800 | 2,000 | 1,500 | 1,300 | 1,000 | – | |||
c) | 5,100 | – | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
Summe | 321,3 | a) | 1 827,157 | 146,705 | 130,852 | 118,700 | 108,100 | 1 322,800 | |
b) | 398,150 | 88,650 | 86,950 | 74,850 | 58,400 | 89,300 | |||
c) | 2 567,660 | – | 310,010 | 287,910 | 252,040 | 1 717,800 | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 770,0 | a) | 2 164,700 | 2023 ff. : | 2 164,700 | |||
b) | 3 488,900 | 2024 ff. : | 3 488,900 | ||||||
c) | 4 290,300 | 2025 ff. : | 4 290,300 |
Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2022
Aktivseite
2022 EUR | 2021 EUR | ||||
---|---|---|---|---|---|
A. | Barreserve und Anlagen | ||||
1. | Guthaben bei Kreditinstituten | 282 872 554,51 | 138 167 631,67 | ||
2. | Anlage bei Fondsgesellschaften | 1 656 258 715,11 | 1 656 258 715,11 | ||
3. | Anlage bei Unternehmen | 17 379 484,09 | 25 113 337,56 | ||
4. | Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland I“ | 48 831 395,28 | 49 059 899,60 | ||
5. | Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland II“ | 66 237 376,46 | 2 071 579 525,45 | 68 682 353,06 | |
B. | Darlehensforderungen | 848 031 992,56 | 807 795 338,72 | ||
C. | Rechnungsabgrenzung | 0,00 | 0,00 | ||
D. | Sonstige Forderungen | 464 122 011,77 | 601 056 773,26 | ||
E. | Beteiligungen | ||||
1. | Eingezahltes gezeichnetes Kapital | 1 082 876 331,12 | 1 082 876 331,12 | ||
2. | KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV | 1 190 752 106,00 | 1 190 752 106,00 | ||
3. | Sonstige Kapitalrücklage | 864 280 731,32 | 864 280 731,32 | ||
4. | Sonderrücklage I | 1 917 081 227,52 | 1 783 531 429,77 | ||
5. | ERP-Gewinnrücklage I | 1 758 479 618,15 | 1 909 575 857,04 |
6. | ERP-Gewinnrücklage II | 979 555 314,04 | 903 922 943,55 | ||
7. | ERP-Risikodeckungsmasse | 1 339 912 002,72 | 924 635 837,58 | ||
8. | Sonstige Sonderrücklage II | 3 448 495 897,70 | 3 284 637 283,02 | ||
9. | ERP-Förderrücklage | 6 900 000 000,00 | 6 900 000 000,00 | ||
10. | Gesetzliche Rücklage der KfW | 615 270 642,68 | 615 270 642,68 | ||
11. | High-Tech Gründerfonds I | 26 722 114,51 | 37 026 648,41 | ||
12. | High-Tech Gründerfonds II | 69 417 356,27 | 83 295 514,09 | ||
13. | High-Tech Gründerfonds III | 60 314 197,02 | 47 874 694,29 | ||
14. | High-Tech-Gründerfonds IV | 3 412 287,96 | 0,00 | ||
15. | High-Tech-Gründerfonds Wachstumsfazilität | 0,00 | 0,00 |
16. | coparion | 121 871 371,43 | 104 362 276,09 | ||
17. | Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG | 12 066 892,36 | 10 550 504,53 | ||
18. | eCAPITAL IV | 5 640 899,49 | 5 049 015,72 | ||
19. | Cybersecurity Fonds | 4 703 696,14 | 3 735 679,26 | ||
20. | Brockhaus Private Equity | 1,00 | 2 223 041,00 | ||
21. | Obermark | 18 764 490,49 | 22 995 847,27 | ||
21. | Deep-Tech Climate Fonds | 5 150 000,00 | 20 424 767 177,92 | 445 113,91 | |
Summe der Aktiva | 23 808 500 707,70 | 23 123 175 545,63 | |||
Passivseite
2022 EUR | 2021 EUR | ||||
---|---|---|---|---|---|
A. | Rückstellungen | ||||
1. | Rückstellung Förderlasten | 612 760 737,61 | 521 169 289,23 | ||
2. | Rückstellung High-Tech-Gründerfonds | 0,00 | 0,00 | ||
3. | Rückstellung MMF I | 0,00 | 0,00 | ||
4. | Rückstellung MMF II | 0,00 | 612 760 737,61 | 0,00 | |
B. | Verbindlichkeiten | ||||
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 5 912 703,02 | 3 679 543,09 | |||
Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds | 48 831 395,28 | 49 059 899,60 | |||
Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II | 66 237 376,46 | 68 682 353,06 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | |||
Verwahrungen | 0,00 | 120 981 474,76 | 0,00 | ||
C. | Vermögen des ERP-SV | ||||
Vermögensbestand 01.01. | 22 480 584 460,65 | 21 154 586 678,24 | |||
Gewinn/Verlust | 594 174 034,68 | 1 325 997 782,41 | |||
Vermögensbestand 31.12. | 23 074 758 495,33 | 22 480 584 460,65 | |||
Summe Passiva | 23 808 500 707,70 | 23 123 175 545,63 | |||
Anlage 3
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2022 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 8,9 Mrd. Euro gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 109,2 Mio. Euro.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 vertragsgemäß wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
• Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
• Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
• Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2022 auf 373,4 Mio. Euro und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
• 264,7 Mio. Euro für die ERP-Förderrücklage
• 73,2 Mio. Euro für die ERP-Gewinnrücklage I
• 35,5 Mio. Euro für die ERP-Risikodeckungsmasse
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2022 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:
1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2022 in Höhe von 109,2 Mio. Euro.
2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 264,2 Mio. Euro wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-Gewinnrücklage I zugeführt. Da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital in Höhe von 1 339,9 Mio. Euro den Saldo vom 31.12.2021 von 924,6 Mio. Euro übersteigt, war eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2022 mit 415,3 Mio. Euro zulasten der ERP-Gewinnrücklage I erforderlich. Hiernach beläuft sich der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I zum 31.12.2022 auf 1 758,5 Mio. Euro. Der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2022 beläuft sich auf 1 339,9 Mio. Euro.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2022 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
Fußnote
Kap. 1 Spalte 6 Erläuterungen zu Tit. 681 02 Satz 1 Kursivdruck: Auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit wird die Angabe "3 013" durch "3,013" ersetzt
Feedback