Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (0.274.161)
INHALT
Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
- Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
- Art. 1 Anwendungsbereich des Übereinkommens
- Art. 2 Staatliche Verbindungsstellen
- Art. 3 Zur Stellung von Auskunftsersuchen berechtigte Behörden
- Art. 4 Inhalt des Auskunftsersuchens
- Art. 5 Übermittlung des Auskunftsersuchens
- Art. 6 Zur Beantwortung von Auskunftsersuchen zuständige Stellen
- Art. 7 Inhalt der Antwort
- Art. 8 Wirkungen der Antwort
- Art. 9 Übermittlung der Antwort
- Art. 10 Pflicht zur Beantwortung
- Art. 11 Ausnahmen von der Pflicht zur Beantwortung
- Art. 12 Frist für die Beantwortung
- Art. 13 Ergänzende Angaben
- Art. 14 Sprachen
- Art. 15 Kosten
- Art. 16 Bundesstaaten
- Art. 17 Inkrafttreten des Übereinkommens
- Art. 18 Beitritt eines Staates, der nicht Mitglied des Europarates ist
- Art. 19 Örtlicher Geltungsbereich des Übereinkommens
- Art. 20 Geltungsdauer des Übereinkommens und Kündigung
- Art. 21 Aufgaben des Generalsekretärs des Europarates
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 25. Mai 2020 ⁴
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