Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzier... (714.2)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen
- Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen
- Art. 1 Gegenstand und Zweck
- Art. 2 Beiträge der Standortkantone
- Art. 6 Abs. 2 zu erlassende Geschäftsreglement regelt die Einzelheiten. Die Beschlussfassung erfolgt bis zum 30. Juni mit Wirkung ab dem fol -
- Art. 3 Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
- Art. 4 Standortkanton
- Art. 5 Berechnung des Ausgleichs
- Art. 6 Versammlung der Vereinbarungskantone
- Art. 7 Vollzugskosten
- Art. 8 Streitbeilegung
- Art. 9 Beitritt
- Art. 10 Inkrafttreten
- Art. 11 Austritt und Beendigung der Vereinbarung
- Art. 12 Geltungsdauer
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