VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen --> 70.2431 (70.2331)
INHALT
VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen --> 70.2431
- VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen --> 70.2431
- Artikel 4 Gesuche um Be willigung zur Errichtung und Führung eines Zeltplatzes sind
- Artikel 6 Zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Anstand und Ordnung ist ein Platzwart zu
- Artikel 7 Für jeden Zeltplatz muss e in mehrsprachiges Benützer-Reglement aufge-
- Artikel 11 Der Inhaber eines Zeltplatzes und insbesondere der Platz wart haben strikte
- Artikel 14 Die Zeltplätze und ihr Betrieb unterstehen der Aufsicht der Polizeiorgane. Die zuständige Direktion 5
- Artikel 15 Übertretungen dieser Verordnung w erden durch das Gericht mit einer Busse
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