VERORDNUNG über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwil... (30.3312)
INHALT
VERORDNUNG über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften
- VERORDNUNG über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften
- Artikel 4 Die Verwaltung der Steuern und Beiträge obliegt der Staatskasse. Die Rechnung ist separat zu führen (kantonaler Feuerlöschfonds). 1
- Artikel 6 Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Mit dem Vollzug wird der Regie -
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