Gesetz betreffend Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerisc... (522.1_Anhang) 
                
                
            INHALT
Gesetz betreffend Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen (Anhang: Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen)
- Gesetz betreffend Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen (Anhang: Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen)
 - Art. 1 1 Die Kantone verpflichten sich, keine Steuerabkommen
 - Art. 2 Die vorstehenden Bestimmungen sind verbindlich für die Kantone und die in den Kantonen bestehenden steuer berechtigten Selbstverwal-
 - Art. 3 1 Die Kantone verpflichten
 - Art. 4 1 Die Aufsicht über die Durchführ ung des Konkordates und die
 - Art. 5 1 Das Konkordat tritt