Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (317.122)
INHALT
Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz
- Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz
- Art. 2 6
- Art. 3 6
- Art. 4 6
- Art. 7 6
- Art. 8 Kindergarten / Unterstufe und Primarstufe 7
- Art. 9 7
- Art. 10 Aufnahmevoraussetzungen Studiengang Schulische Heilpädagogik 7
- Art. 16 Vorbereitungskurse 8
- Art. 17 Eintrittsprüfung Im Rahmen der Eintrittsprüfung wird überprüft, ob der Stand der Allgemeinbildung den in den Artikeln 8 Absatz 2 und 9 Absatz 2 statuierten Voraussetzungen entspricht. ... 8 Die Eintrittsprüfung umfasst: 8
- Art. 18 Bestehen des erweiterten Eintrittsprüfung 8
- Art. 20 Rechtsmittel Gegen Entscheide im Zusammenhang mit diesem Reglement kann nach den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Luzern vom 3. Juli 1972 (VRG) beim Bildungsdepartement des Kantons Luzern
- Art. 22 Übergangsbestimmung für die Änderung vom 16. Dezember 2010 6
Feedback