Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung (301.112)
INHALT
Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung
- Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung
- § 2 Zuständigkeit
- § 3 Definition von Pilotprojekten
- § 4 Unterstützung durch den Kanton
- § 5 Abweichung von kantonalen Bestimmungen
- § 6 Finanzielle Beiträge
- § 7 Gesuche
- § 8 Verträge zwischen dem Kan ton und den Projektträgern
- § 9 Anforderungen an die Durchführung von Pilotprojekten
- § 10 Inkrafttreten
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