Richtlinien über die Geltendmachung von Verwandtenunterstützung (851.253) 
                
                
            INHALT
Richtlinien über die Geltendmachung von Verwandtenunterstützung
- Richtlinien über die Geltendmachung von Verwandtenunterstützung
 - § 1 Zweck und Geltungsbereich
 - § 2 Leistungsumfang; Grundsatz
 - § 3 Anrechenbares Einkommen
 - § 4 Pauschale für gehobene Lebensführung
 - § 5 Anrechenbarer Verwandt enunterstützungsbeitrag
 - § 6 Berücksichtigung individueller Verhältnisse
 - § 7 Publikation und Inkrafttreten
 - 1. Juli 2011 in Kraft.