Verordnung über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Berufsschullehrer der übe... (412.101)
INHALT
Verordnung über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Berufsschullehrer der überbetrieblichen Kurse, die in den kantonalen Berufsfachschulen organisiert werden
- Verordnung über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Berufsschullehrer der überbetrieblichen Kurse, die in den kantonalen Berufsfachschulen organisiert werden
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Analoge Anwendung
- Art. 3 Anstellungsbehörde der Berufsschullehrer üK
- Art. 4 Qualifikation der Berufsschullehrer üK
- Art. 5 Verwaltungsjahr
- Art. 6 Ferien - Urlaub
- Art. 7 Vertretungspflicht
- Art. 8 Besoldung
- Art. 9 Berufshaftpflichtversicherung und Unfallversicherungsgesetz
- Art. 10 Dauer des Schuljahres für den Unterricht
- Art. 11 Lektionsdauer
- Art. 12 Anzahl Unterrichtslektionen
- Art. 13 Arbeitszeit
- Art. 14 Reduktion der Unterrichtszeit für besondere Aufgaben
- Art. 15 Mehrjahresdurchschnitt
- Art. 16 Anwendung
- Art. 17 Streitigkeiten
- Art. 18 Inkrafttreten
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