Beschluss bezüglich der Beiträge an die täglichen Schulgelder, die die öffentliche H... (411.301)
INHALT
Beschluss bezüglich der Beiträge an die täglichen Schulgelder, die die öffentliche Hand den Institutionen ausrichtet
- Beschluss bezüglich der Beiträge an die täglichen Schulgelder, die die öffentliche Hand den Institutionen ausrichtet
- Art. 1 Die öffentliche Hand richtet den Institutionen, die behinderte Kinder
- Art. 2 Die Kostenbeteiligung beträgt 15 Franken für die Gemeinde und 15 Franken
- Art. 3 Der Beitrag wird nur ausgerichtet, sofern das Erziehungsdepartement
- Art. 4 Die Sonderschulheime stellen der administrativen Abteilung des
- Art. 5 Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht, um am 1. Januar
Feedback