Verordnung über die Kooperation zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten (410.140) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Kooperation zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten
- Verordnung über die Kooperation zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten
 - § 1 Gegenstand und Geltungsbereich
 - § 2 Teilautonomie der Schulleitung
 - § 3 Ziel der Kooperation
 - § 4 Erziehungsberechtigte
 - § 6 Orientierung der Erziehungsberechtigten
 - § 7 Information der Lehr- und Fachpersonen oder der Schulleitung
 - § 8 Ansprech- und Bezugsperson
 - § 9 Gespräche zwischen der Lehr-, Fachperson oder der Schulleitung und den Erzie -
 - § 10 Elternveranstaltungen
 - § 11 Schulbesuche
 - § 12 Ansprechpartnerinnen und –partner bei Konflikten
 - § 13 Vereinbarungen zur Erreichung gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsziele
 - § 14 Elterndelegierte
 - § 15 Aufgaben
 - § 16 Wahlen
 - § 17 Zusammensetzung
 - § 18 Konstitution des Elternrats
 - § 19 Sitzungsteilnehmende mit beratender Stimme
 - § 20 Aufgaben
 - § 21 Sitzungen
 - § 22 Berichterstattung
 - § 23 Zusammenarbeit mit Schulrat und Schulleitung
 - § 24 Räumlichkeiten, Infrastruktur und Finanzen
 - § 25 Gültigkeit für die Orientierungs- und Weiterbildungsschule