Verordnung über die Kooperation zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten (410.140)
INHALT
Verordnung über die Kooperation zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten
- Verordnung über die Kooperation zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten
- § 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- § 2 Teilautonomie der Schulleitung
- § 3 Ziel der Kooperation
- § 4 Erziehungsberechtigte
- § 6 Orientierung der Erziehungsberechtigten
- § 7 Information der Lehr- und Fachpersonen oder der Schulleitung
- § 8 Ansprech- und Bezugsperson
- § 9 Gespräche zwischen der Lehr-, Fachperson oder der Schulleitung und den Erzie -
- § 10 Elternveranstaltungen
- § 11 Schulbesuche
- § 12 Ansprechpartnerinnen und –partner bei Konflikten
- § 13 Vereinbarungen zur Erreichung gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsziele
- § 14 Elterndelegierte
- § 15 Aufgaben
- § 16 Wahlen
- § 17 Zusammensetzung
- § 18 Konstitution des Elternrats
- § 19 Sitzungsteilnehmende mit beratender Stimme
- § 20 Aufgaben
- § 21 Sitzungen
- § 22 Berichterstattung
- § 23 Zusammenarbeit mit Schulrat und Schulleitung
- § 24 Räumlichkeiten, Infrastruktur und Finanzen
- § 25 Gültigkeit für die Orientierungs- und Weiterbildungsschule
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