Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzu... (832.720)
INHALT
Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen
- Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen
- § 1 Zeitlich massgebende Kosten
- § 2 Verhältnis zu Leistungen anderer Versicherungen
- § 4 Im Ausland entstandene Krankheits- und Hilfsmittelkosten
- § 2 Abs. 2 Satz 1 in der Fassung des RRB vom 25. 10. 2011 (wirksam seit 1. 1. 2012). Satz 2 in der Fassung des RRB vom 22. 12. 2009 (wirk -
- § 5 Auszahlung
- § 6 Kostenbeteiligung
- § 7 Versicherung mit wählbaren Franchisen
- § 8 Zahnbehandlungskosten
- § 9 Diätkosten
- § 10 Kosten bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Spital
- § 10a
- § 11 Kosten von Erholungskuren und Erholungsaufenthalten
- § 12 Kosten bei Aufenthalt in einem Heilbad
- § 13 Kosten für Hilfe und Betreuung zu Hause
- § 13a Kosten für Hilfe und Betreuung zu Hause durch Institutionen der Behindertenhilfe und
- § 14 Kosten für die ambulante Pflege zu Hause
- § 14a
- 6. Oktober 2006 werden vergütet, wenn die Pflegeleistungen durch eine Organisation oder eine Fach -
- § 15 Kosten für direkt angestelltes Pflegepersonal
- § 16 Kosten für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige
- § 17 Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung in Tages- und Nachtstrukturen
- § 18 Transportkosten
- § 19 Anspruch
- § 20 Abklärung
- § 18 Abs. 4 eingefügt durch RRB vom 22. 12. 2009 (wirksam seit 1. 1. 2010).
- § 19 Abs. 1 geändert durch § 3 Ziff. 110 der Zuständigkeitsverordnung vom 9. 12. 2008 (wirksam seit 1. 1. 2009, publiziert am 18. 3. 2009, SG
- 153.110 ).
- § 21 Wirksamkeit
- 3. Essenszubereitung
- 9. Reinigung der Wohnung
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