Verordnung betreffend die Gebühren und Vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes (361.200)
INHALT
Verordnung betreffend die Gebühren und Vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes
- Verordnung betreffend die Gebühren und Vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes
- § 1
- § 2 Taxpunktsystem
- § 3 Zuschläge
- § 4 Verzugszins und Mahngebühren
- § 5 Aufhebung bisherigen Rechts und Wirksamkeit
- § 1 in der Fassung des RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
- 1. Allgemeine Gebühren Taxpunkte
- 1.1 Dienstleistungen und Tätigkeiten des Veterinära mtes,
- 1.2 Fahrspesen für Hin- inkl. Rückfahrt bei Dienstl eistungen und Tätigkeiten des
- 2. Bewilligungen, Anerkennungen, Verfügungen, Zeug nisse, Beglaubigungen, Bestätigungen,
- 3. Hunde
- 3.1
- 3.1.1 Abgabe der ersten Registrierungsmarke, pro H und, ............................... unent-
- 3.1.2 Lösen einer Ersatz-Registrierungsmarke ............... ............................. 20
- 3.3 Bewilligung für die Mehrfachhundehaltung oder d mässigen Züchten von Hunden, pro Jahr .................................... ........ 40
- 3.4 Administrationsaufwand für Rückerstattung der H undesteuer ................... 15
- 3.5 Verhaltenstest, nach Aufwand, pro Hund mindeste ns jedoch ..................... 100
- 3.6 Bearbeitung von Gesuchen für die Haltung von po tentiell gefährlichen Hunden
- 3.7 Bearbeitung von Meldungen wegen übermässigen Ag gressionsverhaltens oder
- 3.8
- 4. Kosten von Tieren im Veterinäramt
- 4.1
- 4.2
- 4.3
- 4.4
- 6. Tierversuche
- 6.1 Gesuchsbearbeitung, Entscheid über die Zulässig keit belasteter Linien und
- 6.1.1 Neues Gesuch oder Fortsetzungsgesuch, das der Tierversuchskom-
- 6.1.2
- 6.1.3 Ergänzungsgesuch, das der Tierversuchskommiss ion nicht
- 6.1.4
- 6.1.5
- 6.2
- 6.3 Verfügungen betreffend Anerkennung, Änderungen und Ergänzungen von
- 6.4 Bearbeitung von Mängeln, Verwarnungen
- 6.4.1 Mängel betreffend Meldungen über den Zwischen stand oder den
- 6.4.2 Mängel betreffend Auflageneinhaltung Fachpers onal ......................... 70
- 6.4.3 Mängel betreffend andere Auflagen gemäss Ziff . 1. hievor
- 6.5 Kontrolle der Versuchsdurchführung und der Tier haltungen
- 6.5.1 Für die Strichprobenkontrolle der Versuchsdur chführung und der
- 6.5.2 Bei Beanstandungen fallen jedoch Gebühren
- 6.6 Weitere, namentlich nicht aufgeführte Dienstlei stungen und Tätigkeiten
- 7.
- 8. Schlachttier- und Fleischuntersuchung in bewilli gten Schlachtlokalen
- 8.1
- 8.2 Die Gebühr entspricht maximal den Tarifen der V erordnung über das Schlach-
- 9. Probenerhebungen wegen Beanstandungen im Rahmen der Kontrolltätigkeit
- 9.1 Probenerhebungen, pro Probe ................... ...... 50
- 9.2 Untersuchungen der erhobenen Proben gemäss Ziff . 13 hienach
- 10.1 Trichinellenuntersuchung im Rahmen der Fleisch untersuchung des Schlachthofs,
- 10.2 Trichinellenuntersuchung für externe Schlachtb etriebe (Schlachtschweine,
- 10.3 Trichinellenuntersuchung an Wildtieren, pro Ti er ............................................ 30
- 10.4 Bericht, Telefon und Rechnungsstellung, pro Ch arge ...................................... 8
- 12.1 Nicht Einhalten von mit dem Veterinäramt verei nbarten oder durch das
- 12.2 Vereinbarte Termine und Vorladungstermine könn en einmalig bis
- 13. Aufträge an Dritte
- 16. Schatzungen
- 18.
- 19. Probenerhebungen und Bestandesuntersuchungen
- 19.1
- 19.2
- 19.3
- 20. Andere seuchenpolizeiliche Verrichtungen
- 21. Für die Mitwirkung bei Prüfungen, für die Beurt eilung von Sachverhalten,
- 22.
- 23. Vergütungen für Einsätze an öffentlichen Ruheta gen
- 24. Vergütungen für Einsätze an Werk-, Sonn- und Fe iertagen
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