Regierungsratsverordnung über die Inventarisation und Sicherstellung erhaltenswerter ... (791.22)
INHALT
Regierungsratsverordnung über die Inventarisation und Sicherstellung erhaltenswerter Gegenstände und Bauteile in Liegenschaften, die vom Kanton übernommen werden
- Regierungsratsverordnung über die Inventarisation und Sicherstellung erhaltenswerter Gegenstände und Bauteile in Liegenschaften, die vom Kanton übernommen werden
- § 1 Zweck
- § 2 Meldepflicht
- § 3 Meldefrist
- § 4 Inventaraufnahme
- § 5 Frist für Inventarisation
- § 6 Verhinderung unerlaubter Aneignung oder Veränderung
- § 7 Verwendung der Objekte; Koordination
- § 8 Wegnahme, Abtransport
- § 9 Hilfestellung
- § 10 Inkrafttreten
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