Geschäftsreglement für die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt des... (830.300)
INHALT
Geschäftsreglement für die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons Graubünden
- Geschäftsreglement für die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons Graubünden
- Art. 1 Die Verwaltungskommission ist das oberste Organ der Gebäudeversiche-
- Art. 5 Der Direktor wohnt den Sitzungen der Verwaltungskommission mit be-
- Art. 7 Die Beschlüsse der Verw altungskommission werden durch den Präsiden-
- Art. 8 Dieses Reglement tr itt am 1. Januar 1994 in Kraft.
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